Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 58

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Breiten Film üblicherweise – insbesondere dann, wenn es ein künstlerischer, zeitkriti­scher, auch sozialkritischer Film ist – nur mit Förderung funktioniert.

Damit aber die Förderung funktioniert – in Österreich auf der Bundesebene über das Österreichische Filminstitut mit 20 Millionen € –, braucht es Co-Financiers. Da der ORF nach wie vor gerade auch in diesem Bereich eine bedeutende Stellung hat, ist es wich­tig, wie viel Geld der ORF in die Kofinanzierung, in das Film/Fernseh-Abkommen steckt, denn nur dann, wenn dort ausreichend Geld hineingesteckt wird, ist es auch möglich, über die öffentliche Hand – also in unserem Fall der Bundesebene über das Österreichische Filminstitut – zu finanzieren.

Die einfache Frage lautet also: Wollen wir auch in Zukunft österreichischen Film haben, ja oder nein? – Meine Antwort ist eine ganz klare, sie lautet: Ja! Und weil sie so klar ist und weil ich möchte, dass auch in Zukunft ein Erfolg – von Vorrednerinnen und Vor­rednern wurde der Erfolg des österreichischen Films der vergangenen Jahre bei inter­nationalen Filmfestivals, beim Publikum, auch bei der Oscar-Verleihung schon er­wähnt – erzielt wird, habe ich überlegt: Wie können wir sicherstellen, dass die Filmför­derung auch tatsächlich ankommt, dass sie entsprechend eingesetzt werden kann?

Da das eine Förderung ist, da wir theoretisch auch im Thema Beihilfenrecht sind, braucht es sozusagen die privaten Financiers, und der „private Financier“ – das kann man unter Anführungszeichen setzen oder nicht – ist der ORF; die anderen Rundfunk­anstalten sind nicht entsprechend aktiv.

Und da wir verhindern wollten, dass es dort einen Einbruch gibt, war die Überlegung: Dürfen wir hier in Form eines Gesetzes eingreifen? Die Unabhängigkeit des ORF steht ja immer auch verfassungsrechtlich darüber. Ich hätte nie und nimmer die Absicht, dass wir sozusagen generell per Gesetz die Budgetverteilung et cetera des ORF re­geln. Aber aufgrund dieser beihilfenrechtlichen Thematik und weil wir überzeugt sind beziehungsweise weil ich überzeugt bin, dass der österreichische Film geschützt und unterstützt gehört, bin ich der Meinung und sind wir der Meinung, dass wir diesen Ein­griff – diesen einmaligen Eingriff – vornehmen können.

Es würde wenig nützen, wenn wir – was wir tun – dagegen ankämpfen, dass beispiels­weise beim TTIP, also bei dem in Diskussion befindlichen Freihandelsabkommen zwi­schen den Vereinigten Staaten und Europa, der audiovisuelle Bereich, insbesondere der Filmförderungsbereich, aber auch andere kulturelle Bereiche jedenfalls ausgenom­men werden, weil wir davon überzeugt sind, dass im gegenteiligen Fall gerade das, was europäische Kultur ausmacht, was österreichische Kultur ausmacht, gefährdet wäre.

Das Schützen ist das eine, das Unterstützen ist das andere. Und daher noch einmal: Wer den österreichischen Film will und wer will, dass er auch in Zukunft so erfolgreich ist, sollte auch diese Gesetzesvorlage unterstützen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


11.40.07

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich kann einfach manche Ausführungen nicht nachvollziehen, denn es gibt in der Bewertung der Arbeit von Unternehmungen letztlich ja auch Parameter. Und wenn, wie hier schon mehrfach erwähnt wurde, der ORF an österreichischen Filmen, die letztlich prämiert werden – mit Goldenen Palmen, mit Os­cars, mit sonstigen Awards –, wesentlich mitwirkt, dann ist das einfach ein Parameter. Und wenn das Unternehmen ORF es schafft, nach mehreren – zugegeben: nicht sehr erfolgreichen – Anläufen den Song Contest zu gewinnen, und damit Österreich in ei­nem Jahr ein riesiges Schaufenster für 100 Millionen, 200 Millionen, 300 Millionen Zu­seher sein kann mit einer gigantischen Umwegrentabilität, dann ist das ein Parameter.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite