Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 57

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zit im ORF-Gesetz berücksichtigt, wie zum Beispiel der Herrenfußball im § 4b Abs. 4 Ziffer 2 ORF-Gesetz.

Was inhaltlich im ORF geschieht, soll nicht im ORF-Gesetz geregelt werden. Das ORF-Gesetz sollte nur Leitlinie für den öffentlich-rechtlichen Auftrag sein. Dementsprechend ist der richtige Ort für eine Debatte über Inhalte nicht der Verfassungsausschuss oder das Parlament, sondern ein Gremium für Public Value.

Das ist das eigentliche Problem: die Verbindung von Politik und ORF. Es fällt nieman­dem mehr auf, weil alle schon so daran gewöhnt sind, aber die Politik – und eigentlich auch wir tun das jetzt – greift dauernd, permanent steuernd in den ORF ein. Mit gro­ßem Aufwand wird ein Stiftungsrat, wird ein Publikumsrat parteipolitisch eingefärbt, und das außerdem nur in Rot und Schwarz, obwohl das die derzeitigen Mehrheitsverhält­nisse hier im Parlament gar nicht mehr widerspiegelt. (Abg. Rädler – mit ausgebreite­ten Armen nach links und rechts weisend –: Hallo!)

Schlimm genug, dass hier versucht wird, den ORF von der Spitze aus zu steuern und den ORF nicht in die Selbstverantwortung zu entlassen, und wenn er nicht spurt, wird sogar noch mit Gesetzen, wie wir jetzt eines beschließen wollen – oder eben nicht be­schließen wollen –, eingegriffen. Dass sich der ORF aber nicht so einfach fügen will, ist auch nachvollziehbar. Die 8 Millionen € waren an die Gebührenrefundierung gekoppelt, und wenn es keine Refundierung mehr gibt, dann gibt es eben auch keinen verpflich­tenden Beitrag mehr zum Film/Fernseh-Abkommen. Diese Koppelung mag politisch wünschenswert sein, sie entspricht aber nicht der Vorstellung – unserer Vorstellung – eines öffentlich-rechtlichen Medienhauses.

Wir wollen ein modernes Medienhaus, das sich auch moderner Instrumente bedienen kann – Social Media, Applikationen –, wir wollen, dass der ORF eigenverantwortlich wirtschaften kann, das heißt unter anderem, dass er die notwendige Flexibilität hat, auch seine Infrastruktur und seinen Personalstand zu verkleinern, wenn sie nicht mehr zeitgemäß sind, und wir wollen vor allem, dass der ORF im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Auftrags das Programm eigenständig gestaltet.

Das Privileg, Gebühren einzuheben, ist für uns auch keine fixe Größe. Dementspre­chend könnten wir endlich einmal Überlegungen anstellen, hier ein Opt-out-Modell zur GIS zu etablieren.

Zusammenfassend: Die Frage der Förderung von Film- und Fernsehproduktionen ist eine Frage, die zufriedenstellend und mit Planungshorizont gelöst werden muss. Eine politische Förderverpflichtung für den ORF ist bei richtigem Ziel aber der falsche Weg. Eine Einmischung der Politik ins operative Geschäft des ORF über den Weg der Ge­setzgebung lehnen wir jedenfalls ab. (Beifall bei den NEOS.)

11.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.35.27

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt die Neigung, manchmal Dinge in etwas hineinzugeheimnissen, die nicht drinnen stecken – auch nicht in diesem Gesetz drinnen stecken. Es geht eigentlich um eine ganz einfache Fra­ge, nämlich um die Entscheidungsfrage: Will man in Zukunft den österreichischen Film oder will man ihn nicht?

Jetzt kann man natürlich die Position vertreten, man will ihn nicht, und sagt: Wir wollen die Filmförderung aber nicht grundsätzlich infrage stellen. – Die Filmförderung infrage zu stellen heißt natürlich, man will ihn nicht, weil nun einmal in Europa, in unseren


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