Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 62

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Schon seit Längerem wird dieser Auftrag vonseiten des ORF nicht mehr zur vollsten Zufriedenheit erfüllt, sei es im Bereich der Musik, wenn es darum geht, den Anteil ös­terreichischer MusikerInnen im Radio zu erhöhen, oder wenn es eben darum geht, ös­terreichische Film- und Fernsehproduktionen finanziell zu ermöglichen.

Diese Nichteinhaltung der finanziellen Unterstützung traf und trifft die Filmwirtschaft in beträchtlichem Ausmaß; eine Branche, in die nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht, son­dern auch als kulturstiftende und arbeitsplatzfördernde Institution im Interesse Öster­reichs investiert werden muss.

Aus diesem Grund haben wir vonseiten der Politik einen wichtigen Schritt gesetzt, nämlich die gesetzliche Verankerung des Film-/Fernseh-Abkommens.

Was bedeutet das? – Für den Fall, dass der Betrag des ORF im Zusammenhang mit dem Film-/Fernseh-Abkommen unter das bisherige Volumen von 8 Millionen sinkt, soll im Wege einer gesetzlichen Anordnung das dem ORF von der GIS zu überweisende – da es von der GIS auch eingehoben wird – Programmentgelt um den auf 8 Millionen fehlenden Betrag reduziert werden. Der Differenzbetrag ist direkt dem Sperrkonto zu­zuweisen. Dieser vorerst kleine Schritt ist notwendig, da der ORF seinen Verpflichtun­gen nicht freiwillig nachgekommen ist.

Die Aufgabe der Politik ist es zu kontrollieren, nicht aber, sich in das Programm einzu­mischen, sondern zu kontrollieren, ob der ORF seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag, wie oben erwähnt, nachkommt. Wir werden das in Zukunft genauso detailliert beobach­ten wie in der Vergangenheit.

Im Bereich der Filmwirtschaft ist der ORF noch lange nicht dort, wo er eigentlich sein sollte. Wir sprechen von einer Investitionssumme in der Höhe von 100 Millionen, die notwendig wäre. Die gesetzliche Verankerung des Film-/Fernseh-Abkommens kann daher nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein.

Auch im Bereich der Musik beziehungsweise betreffend den Anteil österreichischer MusikerInnen im TV und Radio muss – wenn ich mir die Daten von Ö3 und Radio Wien anschaue, ist das klar – noch einiges geschehen. Sollte das nicht auf Basis einer Selbstverpflichtung funktionieren, wird es wohl wieder erforderlich sein, diesen Auftrag gesetzlich zu verankern. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


11.53.12

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bun­desminister! Was haben wir jetzt gerade gehört? – Wir haben Preise gewonnen. – Das ist ja faszinierend. Der ORF muss den SPÖ-öffentlichen Auftrag des ORF entspre­chend kontrollieren, und das Ganze am besten mit Gesetz.

Worum es uns geht: Wir verpflichten diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk per Gesetz dazu: Du musst uns diese Budgetmittel geben, die wir, damit wir sagen können, wir ha­ben ein Einsparungsziel erreicht und so weiter, nicht hineinschreiben, die wir aber im Kulturbudget brauchen! – Wir schreiben sie nicht ins Budget, was nicht im Sinne der Transparenz ist, sondern drücken das jetzt dem ORF auf das Auge! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen eines nicht – nur, damit die Verständnisfragen geklärt werden –: dass diese 8 Millionen, die jetzt, wenn wir nicht zustimmen würden, beim ORF frei würden – der ORF hat bei Beschlussfassung um diese 8 Millionen selbstverständlich weniger zur Verfügung, um zum Beispiel die Bürger bei den GIS-Gebühren zu entlasten –, im Kul­turressort eingeparkt werden.

 


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