Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 66

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rechte auf schwachen Beinen stehen, sogar eine Pflicht für Frauen, sich vollständig zu verhüllen.

Die Vollverschleierung schadet dem Zusammenleben in einer Gesellschaft, weil das Gesicht bei der Interaktion zwischen Menschen eine wichtige Rolle spielt. Besonders hervorzuheben ist, dass kein religiöser Zwang im Islam besteht, eine vollständige Ver­schleierung zu tragen, so stellt ein Verbot keinen Bruch mit der Religionsfreiheit in Ös­terreich, sondern einen Bruch mit der kulturell motivierten Unterdrückung der Frau dar.

Auch in der SPÖ gab es schon die Forderung des Verbotes der Burka. Die ehemalige Ministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst Heinisch-Hosek sagte in der Pressestunde am 6.6.2010 folgendes:

„Ich möchte jetzt nicht darüber diskutieren, ob die Burka als religiöses Motiv betrachtet wird oder als Motiv der Unterdrückung. Ich neige zu Zweiterem. Nicht, dass wir die Burka instrumentalisieren dürfen, um hier religiösen Fundamentalismus irgendwie das Wort zu reden. Aber wichtig ist doch, dass zwischen Kopftuch Tragen und einer Ganz­körperverhüllung doch noch ein Unterschied ist. Und ich glaube, dass im öffentlichen Raum in Österreich, in öffentlichen Gebäuden, wo man sich ausweisen muss, wo man sein Gesicht herzeigen soll, es eine Grenze für mich gibt und das ist die Ganzkörper­verhüllung. Und daher spreche ich mich gegen den Gesichtsschleier aus.“

Jetzt hat der EGMR, nachdem eine Muslimin gegen das Burka-Verbot in Frankreich geklagt hat, dieses für rechtens erkannt.

In der Onlineausgabe vom 1.7.2014 der Tageszeitung „DiePresse“ ist folgender Artikel zu lesen:

„Eine Muslimin klagte gegen das Verbot, weil sie sich diskriminiert fühlt. Der Europäi­sche Gerichtshof für Menschenrechte sieht keine Grundrechtsverletzung.

01.07.2014 11:32 (DiePresse.com)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Grundrechtsverletzung dar, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg. Gegen das Gesetz hatte eine junge Muslimin geklagt, die sich diskriminiert fühlt. Für die Regierung verstößt die Burka gegen die Gleichberechtigung.

Das Verbot, das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verschleiern, gilt seit April 2011. Das Gesetz verbietet jede Art der Vermummung in der Öffentlichkeit, also auch die muslimi­sche Vollverschleierung. Es wird mit einer Geldstrafe von 150 Euro sanktioniert. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.“

In folgenden Ländern Europas gibt es ein Burka-Verbot:

Als erstes europäisches Land hat Frankreich im April 2011 das Tragen von Vollschlei­ern oder Burkas in der Öffentlichkeit verboten. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro. Außerdem können Trägerinnen zum Besuch eines Kurses in Staats­bürgerkunde verurteilt werden.

Auch in Belgien gilt ein Verbot. Eingeführt wurde es im Juli 2011. Wer in Belgien sein Gesicht im öffentlichen Leben so verhüllt, dass er nicht mehr zu identifizieren ist, muss mit Strafen zwischen 15 und 25 Euro oder bis zu sieben Tagen Gefängnis rechnen.

In der Schweiz stimmte im Kanton Tessin die Bevölkerung mehrheitlich für ein Burka­verbot.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 


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