Entschließungsantrag
der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Mag. Gernot Darmann und weiterer Abgeordneter betreffend Verbot der Verschleierung des Gesichtes
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage betreffend ein Verbot der Verschleierung des Gesichtes im öffentlichen Raum nach französischem Vorbild zuzuleiten.“
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(Beifall bei der FPÖ.)
12.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Mag. Gernot Darmann und weiterer Abgeordneter betreffend Verbot der Verschleierung des Gesichtes
Eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über die Bürgerinitiative Nr. 18/BI: "Kampf gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamophobie sowie gegen Homophobie" (196 d.B.), am 10.07.2014 zu TOP 5.
Mit Erkenntnis vom 1.7.2014 hat der EGMR das Gesetz der Republik Frankreich vom 11. Oktober 2010 betreffend „Das Verbot der Verschleierung des Gesichtes im öffentlichen Raum“ für menschenrechtskonform erkannt.
Der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes ist, dass – abgesehen von gesetzlich festgelegten Ausnahmen – keine Person im öffentlichen Raum eine Kleidung tragen darf, die ihr Gesicht verbirgt.
Von Bedeutung ist dieses Erkenntnis vor allem für die Problematik islamischer Verschleierung, zumal das Verfahren auf die Beschwerde einer Burkaträgerin zurückgeht.
Der Islam kennt keine Gleichberechtigung von Mann und Frau: In weiten, konservativen Kreisen der islamischen Zuwanderungsgesellschaft herrscht gar die Meinung vor, dass Frauen Menschen zweiter Klasse seien. Eines der vielen Instrumente der Unterdrückung von Frauen ist die Burka. Sie schränkt zum einen die Bewegungs- und Kommunikationsfreiheit der Trägerin massiv ein und schafft erschwerte Bedingungen im alltäglichen Leben. Zum anderen wird etwa das Tragen der Ganzkörperverschleierung als Symbol der vollständigen Unterwerfung gegenüber dem Mann verstanden und werden Frauen, die die Burka tragen, als unselbstständig wahrgenommen. Dies führt unweigerlich zu teilweise schwer überwindbaren Hindernissen bei der Arbeitssuche, da in der Berufswelt oft individuelle Verantwortung gefordert wird.
Auch jene Frauenrechtlerinnen, die selbst dem islamischen Zuwanderungsmilieu entspringen, kritisieren die Burka als Symbol der Unterdrückung von Frauen im Islam. Zu dieser Erkenntnis sind auch schon Regierungen der säkularen, islamisch geprägten Staaten gekommen. So besteht etwa in der Türkei ein Verbot der Ganzkörperverschleierung. Hingegen besteht in den Staaten, in denen die Menschen- und Frauen-
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