Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 65

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Mag. Gernot Darmann und weiterer Abgeord­neter betreffend Verbot der Verschleierung des Gesichtes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage betreffend ein Verbot der Verschleierung des Gesichtes im öffentlichen Raum nach französischem Vorbild zuzuleiten.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

12.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Mag. Gernot Darmann und weiterer Abgeord­neter betreffend Verbot der Verschleierung des Gesichtes

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschen­rechte über die Bürgerinitiative Nr. 18/BI: "Kampf gegen Rassismus und Menschen­feindlichkeit, Antisemitismus und Islamophobie sowie gegen Homophobie" (196 d.B.), am 10.07.2014 zu TOP 5.

Mit Erkenntnis vom 1.7.2014 hat der EGMR das Gesetz der Republik Frankreich vom 11. Oktober 2010 betreffend „Das Verbot der Verschleierung des Gesichtes im öffentli­chen Raum“ für menschenrechtskonform erkannt.

Der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes ist, dass – abgesehen von gesetzlich festge­legten Ausnahmen – keine Person im öffentlichen Raum eine Kleidung tragen darf, die ihr Gesicht verbirgt.

Von Bedeutung ist dieses Erkenntnis vor allem für die Problematik islamischer Ver­schleierung, zumal das Verfahren auf die Beschwerde einer Burkaträgerin zurückgeht.

Der Islam kennt keine Gleichberechtigung von Mann und Frau: In weiten, konserva­tiven Kreisen der islamischen Zuwanderungsgesellschaft herrscht gar die Meinung vor, dass Frauen Menschen zweiter Klasse seien. Eines der vielen Instrumente der Unter­drückung von Frauen ist die Burka. Sie schränkt zum einen die Bewegungs- und Kom­munikationsfreiheit der Trägerin massiv ein und schafft erschwerte Bedingungen im alltäglichen Leben. Zum anderen wird etwa das Tragen der Ganzkörperverschleierung als Symbol der vollständigen Unterwerfung gegenüber dem Mann verstanden und wer­den Frauen, die die Burka tragen, als unselbstständig wahrgenommen. Dies führt un­weigerlich zu teilweise schwer überwindbaren Hindernissen bei der Arbeitssuche, da in der Berufswelt oft individuelle Verantwortung gefordert wird.

Auch jene Frauenrechtlerinnen, die selbst dem islamischen Zuwanderungsmilieu ent­springen, kritisieren die Burka als Symbol der Unterdrückung von Frauen im Islam. Zu dieser Erkenntnis sind auch schon Regierungen der säkularen, islamisch geprägten Staaten gekommen. So besteht etwa in der Türkei ein Verbot der Ganzkörperver­schleierung. Hingegen besteht in den Staaten, in denen die Menschen- und Frauen-


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