Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 69

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diesen Antrag nur unterstützen, meine Damen und Herren! (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Der Antrag der Grünen, der noch betreffend Sanktionen gegen Uganda eingebracht wird, hat seine Berechtigung, meine Damen und Herren. Nur weil man „geschlechtlich anders gepolt“ ist – unter Anführungszeichen –, kann man nicht zu lebenslanger Haft verurteilt werden – eben nur aus diesem Grunde. Das ist ein Antrag, den wir auch un­terstützen werden.

Aber, wie gesagt, diese Bürgerinitiative geht zu weit, diese können wir nur ablehnen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Hübner.)

12.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

 


12.09.33

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Die Bürgerinitiative „Kampf gegen Rassismus und Men­schenfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamophobie sowie gegen Homophobie“ ist zu­erst im Petitionsausschuss eingelangt. Der Petitionsausschuss hat sich intensiv mit dieser Bürgerinitiative befasst und dann entschieden, dass diese Initiative an den Men­schenrechtsausschuss weitergeleitet wird.

Vom Menschenrechtsausschuss wurden zur Bearbeitung dieser Initiative umfassend Stellungnahmen aus den einzelnen Ministerien eingeholt, um herauszufinden, inwie­weit die Forderungen dieser Initiative in den österreichischen Gesetzen bereits umge­setzt wurden. Dabei ist er zum Schluss gelangt, dass in der österreichischen Rechts­ordnung bereits sehr umfassende Normen hinsichtlich der Verhinderung und Bekämp­fung von Diskriminierung, von Rassismus, von Antisemitismus und zum Schutz davor umgesetzt wurden, aber kein Gesetz kann verhindern, dass es doch immer wieder zu einzelnen Vorfällen kommt.

Solche Vorfälle sind natürlich striktest abzulehnen und zu ahnden, aber noch ein neues Gesetz zu erlassen, ist hier nicht die richtige Lösung. Wir haben daher umfassend recherchiert: Wir haben in der Verfassung ein Sachlichkeitsgebot und auch ein Diskri­minierungsverbot im Art. 7. Weiters sind in der Bundesverfassung internationale Über­einkommen zur Beseitigung aller Formen von Diskriminierung umgesetzt. Wir kennen in unserer Verfassung den Art. 14 MRK Diskriminierungsverbot. Zudem haben wir so­wohl auf einfachgesetzlicher Ebene im Bund und in den Ländern als auch im Hinblick auf verfassungsgesetzliche Landesebenen Regelungen hinsichtlich der Vermeidung jeglicher Form von Diskriminierung. Wir haben auch den Nationalen Aktionsplan für In­tegration, und in den Lehrplänen ist sowohl die politische als auch die antidiskriminie­rende Bildung vorgesehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Menschenrechtsausschuss ist somit zur Auffassung gelangt, dass die Notwendigkeit weiterer gesetzlichen Regelungen nicht gegeben ist, weil bereits ein sehr umfassender gesetzlicher Schutz besteht. Nichtsdes­totrotz müssen wir uns jedoch bemühen, dass diese Gesetze auch entsprechend um­gesetzt werden.

Ich komme nun zum Burka-Verbot. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir ha­ben ein Vermummungsverbot im Hinblick auf Versammlungen. (Abg. Neubauer: Das ist noch nie geahndet worden!) Hinsichtlich des Burka-Verbotes hat sich meine Frak­tion intensiv mit der Frage befasst, inwieweit so eine Lösung, wie Frankreich sie hat, auch bei uns gerechtfertigt wäre.

Im österreichischen Straßenbild ist die Burka nicht wirklich Alltag. Ganz im Gegenteil! Man sieht sie sehr selten. (Abg. Kickl: Da, wo Sie wohnen, vielleicht nicht!) Ich kenne


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