schüsse zur Ausbildung von Hilfspersonal oder auch durch Zuschüsse zu Lohnkosten zur Anstellung zusätzlicher Tagesmütter und -väter für maximal drei Jahre. Das sind ja schon die ersten Schritte, bei denen wir sagen, das ist so in Ordnung.
Aber kein Plus ohne ein Minus, und dazu auch einige Kritikpunkte, die ich hier anbringen möchte: Wenn wir den Fokus auf die Betreuung und auf den Ausbau der Betreuung der unter dreijährigen Kinder richten, haben wir noch immer nicht den Ausbau der Unterstützung der Eltern von unter dreijährigen Kindern gefördert, die sich eventuell entscheiden, zu Hause zu bleiben – ohne jetzt einen Vater oder eine Mutter bevorzugen zu wollen, weil ein Vater meiner Meinung nach das genauso gut machen kann wie eine Mutter. Das ist gar kein Problem.
Aber wir haben hier keine Wahlfreiheit, denn wir haben noch immer nicht den Ausbau dahingehend, dass die Möglichkeit besteht, wirklich drei Jahre zu Hause zu bleiben. Es gibt zwei Jahre Kündigungsschutz, zweieinhalb Jahre können die Mutter oder der Vater zu Hause bleiben – aber wo ist denn das fehlende halbe Jahr? – Das fällt durch den Rost. Dieses halbe Jahr gibt es nicht als Schutz. (Beifall bei der FPÖ.)
Dann haben wir noch das halbe Jahr, in dem der Vater gehen muss. An sich hört sich das nicht schlecht an, aber was tun da Alleinverdienerinnen, die sich auch entscheiden wollen, drei Jahre zu Hause zu bleiben? – Egal, ob das jetzt gewollt wird oder nicht, kann ich nicht drei Jahre allein in Anspruch nehmen. Wir haben hier keine Wahlfreiheit. Diese Zuschüsse gibt es nur für den Ausbau der Betreuung für die unter Dreijährigen. Damit wird das Pferd von hinten aufgezäumt.
Wenn wir uns den Qualitätsrahmen anschauen, von dem Sie auch immer wieder gesprochen haben, der dann in drei Jahren beschlossen sein soll: Was spricht logisch dafür, dass man jetzt eine Artikel-15a-Vereinbarung trifft und erst in drei Jahren den Qualitätsrahmen dazu einführt? Das ist ja unlogisch! Anstatt das gleichzeitig zu machen und zu sagen, ich habe eine Artikel-15a-Vereinbarung, da gibt es einen Qualitätsrahmen, der dazu geltend gemacht werden muss, der beschlossen werden muss, wird dieser erst in drei Jahren eingeführt, anstatt davon abhängig zu machen, ob jemand einen Zuschuss bekommt oder nicht. Wir fangen das Ganze hier falsch an.
Dann die Kinderbetreuung: Logischerweise ist sie ein Schwerpunkt, der auch uns sehr wichtig erscheint, aber, wie schon gesagt, wir haben auch hier im Ausschuss eine Ausschussfeststellung eingereicht und treffen wollen, beschließen wollen, und zwar deshalb, weil wir hier eben die Wahlfreiheit haben wollen. Diese Wahlfreiheit habe ich aber nicht, wenn ich das ganze Geld nur in die staatliche Betreuung stecke und die innerfamiliäre außen vor lasse. (Beifall bei der FPÖ.) Sei es jetzt die Wahlfreiheit mit all diesen Punkten, die wir hier haben, mit der Berücksichtigung der Karenzzeiten, mit Berücksichtigung der unbedingten Aufteilung – die wir nicht haben wollen, weil das keine Wahlfreiheit bedeutet.
Aus diesem Grund bringe ich einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend ergänzendes Familienmaßnahmenpaket zur 15a-Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots ein, der aufgrund seiner Länge schon verteilt worden ist.
Die Probleme sind bekannt, ein paar Punkte möchte ich dazu noch anmerken. Wenn wir die Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten und Elternkarenz in den Kollektivverträgen fordern, um diese Lücken bei den Versicherungszeiten zu schließen, kann ich nur darauf hinweisen, dass das auch von Oberösterreich gefordert wird – wieder einmal als Vorreiterland –, von Landeshauptmann Pühringer am 3. Mai 2013. Auch das ist noch nicht geschehen. (Abg. Königsberger-Ludwig: Das stimmt nicht!) – Sicher stimmt das.
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