Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 79

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schüsse zur Ausbildung von Hilfspersonal oder auch durch Zuschüsse zu Lohnkosten zur Anstellung zusätzlicher Tagesmütter und -väter für maximal drei Jahre. Das sind ja schon die ersten Schritte, bei denen wir sagen, das ist so in Ordnung.

Aber kein Plus ohne ein Minus, und dazu auch einige Kritikpunkte, die ich hier anbrin­gen möchte: Wenn wir den Fokus auf die Betreuung und auf den Ausbau der Be­treuung der unter dreijährigen Kinder richten, haben wir noch immer nicht den Ausbau der Unterstützung der Eltern von unter dreijährigen Kindern gefördert, die sich even­tuell entscheiden, zu Hause zu bleiben – ohne jetzt einen Vater oder eine Mutter bevor­zugen zu wollen, weil ein Vater meiner Meinung nach das genauso gut machen kann wie eine Mutter. Das ist gar kein Problem.

Aber wir haben hier keine Wahlfreiheit, denn wir haben noch immer nicht den Ausbau dahingehend, dass die Möglichkeit besteht, wirklich drei Jahre zu Hause zu bleiben. Es gibt zwei Jahre Kündigungsschutz, zweieinhalb Jahre können die Mutter oder der Vater zu Hause bleiben – aber wo ist denn das fehlende halbe Jahr? – Das fällt durch den Rost. Dieses halbe Jahr gibt es nicht als Schutz. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann haben wir noch das halbe Jahr, in dem der Vater gehen muss. An sich hört sich das nicht schlecht an, aber was tun da Alleinverdienerinnen, die sich auch entscheiden wollen, drei Jahre zu Hause zu bleiben? – Egal, ob das jetzt gewollt wird oder nicht, kann ich nicht drei Jahre allein in Anspruch nehmen. Wir haben hier keine Wahlfreiheit. Diese Zuschüsse gibt es nur für den Ausbau der Betreuung für die unter Dreijährigen. Damit wird das Pferd von hinten aufgezäumt.

Wenn wir uns den Qualitätsrahmen anschauen, von dem Sie auch immer wieder ge­sprochen haben, der dann in drei Jahren beschlossen sein soll: Was spricht logisch da­für, dass man jetzt eine Artikel-15a-Vereinbarung trifft und erst in drei Jahren den Qua­litätsrahmen dazu einführt? Das ist ja unlogisch! Anstatt das gleichzeitig zu machen und zu sagen, ich habe eine Artikel-15a-Vereinbarung, da gibt es einen Qualitätsrah­men, der dazu geltend gemacht werden muss, der beschlossen werden muss, wird dieser erst in drei Jahren eingeführt, anstatt davon abhängig zu machen, ob jemand ei­nen Zuschuss bekommt oder nicht. Wir fangen das Ganze hier falsch an.

Dann die Kinderbetreuung: Logischerweise ist sie ein Schwerpunkt, der auch uns sehr wichtig erscheint, aber, wie schon gesagt, wir haben auch hier im Ausschuss eine Aus­schussfeststellung eingereicht und treffen wollen, beschließen wollen, und zwar des­halb, weil wir hier eben die Wahlfreiheit haben wollen. Diese Wahlfreiheit habe ich aber nicht, wenn ich das ganze Geld nur in die staatliche Betreuung stecke und die inner­familiäre außen vor lasse. (Beifall bei der FPÖ.) Sei es jetzt die Wahlfreiheit mit all die­sen Punkten, die wir hier haben, mit der Berücksichtigung der Karenzzeiten, mit Be­rücksichtigung der unbedingten Aufteilung – die wir nicht haben wollen, weil das keine Wahlfreiheit bedeutet.

Aus diesem Grund bringe ich einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Kitzmül­ler und weiterer Abgeordneter betreffend ergänzendes Familienmaßnahmenpaket zur 15a-Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots ein, der aufgrund seiner Länge schon verteilt worden ist.

Die Probleme sind bekannt, ein paar Punkte möchte ich dazu noch anmerken. Wenn wir die Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten und Elternkarenz in den Kollek­tivverträgen fordern, um diese Lücken bei den Versicherungszeiten zu schließen, kann ich nur darauf hinweisen, dass das auch von Oberösterreich gefordert wird – wieder einmal als Vorreiterland –, von Landeshauptmann Pühringer am 3. Mai 2013. Auch das ist noch nicht geschehen. (Abg. Königsberger-Ludwig: Das stimmt nicht!)  Sicher stimmt das.

 


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