Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 78

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Schwerpunkt soll es aber trotzdem weiter bleiben, den Ausbau bei unter Dreijährigen weiter zu forcieren, damit wir es schaffen, bis 2017 das Barcelona-Ziel der 33 Prozent zu erreichen. Das ist aber nicht das Ende der Fahnenstange, dann haben wir 33 Pro­zent erreicht. Es gibt aber auch die Forderung, die nun auch seitens der Kollegin Meinl-Reisinger da ist, die Forderung letztendlich nach einem Rechtsanspruch für das erste Lebensjahr des Kindes, hinter der wir auch stehen, die jetzt aber ganz einfach zu früh gegriffen ist. Sie ist zu früh gegriffen, denn wenn wir jetzt sagen, wir haben 33 Prozent mit dem Ausbau geschafft, dann brauchen wir bis zum Jahr 2018 – das haben wir auch im Ausschuss so besprochen – auch noch die Ausbildung und die Ausbildungsstätten für die Pädagoginnen und Pädagogen.

Aber ich denke mir, dass wir in diesem Bereich schon sehr weit gekommen sind. Denn auch in Artikel 1 dieser Vereinbarung steht das erste Mal – und das ist eine Diskussion, die vor Jahren nicht möglich gewesen wäre – „Kinderbildungseinrichtungen“ und nicht mehr „Betreuungseinrichtungen“. Und das ist schon einmal ein sehr, sehr wichtiger As­pekt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Verhandlungen zu dieser Artikel-15a-Vereinbarung waren sehr schwierig, waren auch sehr kontroversiell, und die Länder haben dann auch noch zusätzlich eine Runde eingefordert, um ihre Forderungen noch einmal genau disponieren zu können. Und ja, es gibt auch noch einiges, was uns noch nicht recht ist. Wir wollen auch nicht, dass es Bundesländer gibt, wo der Kindergarten mehr als fünf Wochen geschlossen ist, obwohl es nur fünf Wochen gesetzlichen Urlaubsanspruch gibt. In Vorarlberg zum Beispiel ha­ben Kindergärten bis zu acht Wochen geschlossen. Das ist wirklich ein Drama für die Eltern, und da müssen wir dranbleiben. Das ist jetzt einerseits mit der Anreizfinanzie­rung, die die Frau Ministerin bietet, etwas besser. Aber da können wir uns nicht ausru­hen und müssen schauen, dass diese fünf Wochen auch für die Eltern eine praktikable Variante ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Qualitätskriterien müssen vereinheitlicht werden. Das ist jetzt in Artikel 10 etwas konkreter festgestellt als zuvor, aber wir müssen weiter daran arbeiten. Wir wünschen uns nach wie vor, dass alle finanziellen Mittel, die nicht abgeholt werden, zweckgebun­den werden und für die weitere Ausbildung von heilpädagogischen Kräften, von son­derpädagogischen Kräften und für das Stützpersonal, das wir in den Kindergärten ganz dringend brauchen, verwendet werden können. Denn dann hätte diese finanzielle Auf­wendung auch ihren Sinn. (Beifall bei der SPÖ.)

12.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte.

 


12.42.05

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Minis­ter im Stau! Schönen guten Tag, liebes Hohes Haus! Werte Kollegen! Wir Freiheitliche haben im Ausschuss dieser Artikel-15a-Vereinbarung zugestimmt, werden natürlich auch heute zustimmen, logischerweise wohl wissend, dass das nur ein geringer Teil ist, um tatsächlich die Wahlfreiheit für die Familien, für die Eltern zu verbessern. Denn hier haben wir eine Säule, von der wir sagen, die staatliche Betreuung ist notwendig, um Wahlfreiheit zu gewähren und um tatsächlich den Eltern die Möglichkeit zu geben, ihrem Beruf nachzugehen – egal, ob Vater oder Mutter –, aber, um tatsächlich die Fa­milien zu unterstützen und hier Wahlfreiheit zu bekommen, müssen wir im gleichen Ausmaß auch die innerfamiliäre Betreuung der Kinder fördern. (Beifall bei der FPÖ so­wie der Abg. Fekter.)

In dieser Artikel-15a-Vereinbarung fördern wir ja schon – was auch ein guter Ansatz ist – eine breitere Unterstützung der Tagesmütter, Tagesväter, und zwar durch Investi­tionskostenzuschüsse bei Neuschaffung von Betreuungsangeboten oder durch Zu-


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