Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 80

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Dann haben wir auch, wie zuvor schon gesagt, bei diesem dreijährigen Karenzmodell keine Wahlfreiheit, wenn ein Elternteil sechs Monate gehen kann, der andere Elternteil 30 Monate. Wir haben hier nicht die Gleichheit bei den Ansprüchen, sei es jetzt Ka­renzgeld, seien es Versicherungszeiten, seien es Kinderbetreuungsgeldbezieher und so weiter.

Dann wissen wir auch, dass meistens bei der Pensionsberechnung der Frauen, die sich für Kinder entschieden haben und zu Hause bleiben, ein eklatanter Missstand bei den Pensionszeiten besteht. Und um das anzupassen, haben wir in diesem Antrag als Punkt 11 die Forderung, dass diese Zeiten besser angerechnet werden.

Diese Ausschussfeststellung zielt genau darauf ab, dass es wirklich eine Wahlfreiheit gibt, dass sich die Eltern tatsächlich für ein bestimmtes Modell entscheiden können – ob sie das Kind in irgendeine staatliche Einrichtung geben, um es dort betreuen und er­ziehen zu lassen, oder ob ein Elternteil zu Hause bleiben will oder beide oder wie auch immer, in welcher Konstellation auch immer. Diese Entscheidungsfreiheit hat man nicht, wenn alles, was an finanziellen Mitteln zur Verfügung steht, in die Betreuungs­möglichkeiten für unter Dreijährige gesteckt wird. Wobei für mich das dann auch noch der falscher Ansatz ist, um tatsächlich eine Wahlfreiheit für die Eltern zu haben. Viel­mehr müssen Maßnahmen gesetzt werden, damit der Elternteil, der zu Hause bleibt, durch eine gänzliche Unterbrechung der Erwerbstätigkeit oder durch Teilzeitarbeit kei­nen Nachteil für die Pensionsanrechnungszeit hat, nur weil er sich für innerfamiliäre Kinderbetreuung entscheidet.

Ich möchte meine Rede mit einem Zitat eines Freiburger Wissenschaftlers beenden, das zu diesem Punkt sehr treffend ist:

„Ein Staat, der Eltern nicht ausreichende Möglichkeiten einräumt, sich in der frühen Le­bensphase ihrer Kinder intensiv um diese zu kümmern, zahlt später einen hohen Preis – in Form einer Zunahme psychischer, insbesondere depressiver Störungen und anderer Stresskrankheiten. Es ist dringend geboten, dass wir mit Blick auf das Kindes­wohl“ – und das Kindeswohl möchte ich hier ganz groß geschrieben haben – „() Ideologien, die flächendeckende, immer frühere und länger dauernde außerfamiliäre Betreuung fordern, hinterfragen. Dies hat primär nichts mit Konservatismus oder Res­tauration zu tun.“

Im Sinne der tatsächlichen Wahlfreiheit und zum Wohl unserer Kinder, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, meinem Antrag, unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.50


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Antrag wurde in den Kern­punkten erläutert, ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend ergän­zendes Familienmaßnahmenpaket zur 15a Vereinbarung über den Ausbau des institu­tionellen Kinderbetreuungsangebots

eingebracht in der 37. Sitzung des Nationalrates am 10. Juli 2014 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 6: Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvor­lage (187 d.B.): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Verein­barung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreu­ungsangebots (254 d.B.)

 


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