Der Kofinanzierungsanteil der Länder ist deutlich gesunken, das halte ich für extrem problematisch. Für noch problematischer halte ich – und das zeigt der Rechnungshof auch auf –, dass private Investitionen, also Investitionen von privaten Betreuungseinrichtungs- oder Bildungseinrichtungsträgern in den Kofinanzierungsanteil der Länder hineingerechnet werden. Das ist meiner Meinung nach eine echte Trickserei in diesem Zusammenhang.
Der Qualitätsanreiz ist meiner Meinung nach viel zu gering. Es ist freiwillig, die Länder können das freiwillig machen, bekommen mehr Geld, wenn sie in eine höhere Qualität investieren. (Zwischenrufe der Abgeordneten Durchschlag und Strasser.)
Aber, Frau Kollegin – darauf habe ich im Ausschuss auch deutlich hingewiesen, und auch Frau Kollegin Musiol hat es getan –, wenn der Bund bitte so viel Geld in die Hand nimmt, und es wird so viel Geld wie noch nie in die Hand genommen, um in die Kinderbetreuung zu investieren, dann wäre das die Chance gewesen, das ein für alle Mal zu regeln. (Abg. Strasser: Länderausgleich pro Jahr!) – Lassen Sie mich ausreden!
Wenn es nicht geht, über diese Artikel-15a-Vereinbarung eine stärkere Verpflichtung zu machen, festzulegen, dass der Qualitätsrahmenplan 2016 nicht wieder nur als Soll kommt – wobei wir einfach nicht glauben, dass das passieren wird –, dann glauben wir – und deshalb bringe ich heute auch wieder einen Antrag ein, „und täglich grüßt das Murmeltier“ –, dass es tatsächlich der richtige Weg ist, hier über einen bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen für elementarpädagogische Einrichtungen zu sprechen, also über ein Bundesgesetz.
Ich habe auch im Ausschuss darauf hingewiesen, wir haben diese Kompetenzkompetenz. Daher bringe ich heute folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ehestmögliche Verabschiedung eines bundeseinheitlichen Qualitätsrahmens für elementarpädagogische Einrichtungen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, und insbesondere die Bundesministerin für Familien und Jugend, werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf für einen bundeseinheitlichen und verbindlichen Qualitätsrahmen für elementarpädagogische Bildungseinrichtungen vorzulegen, bei dessen Erstellung insbesondere der von der Plattform EduCare erarbeitete Vorschlag Berücksichtigung finden soll.“
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Es gibt nämlich von dieser ganz großartigen Plattform einen mehr oder weniger fertigen Entwurf eines Bundesrahmengesetzes.
Frau Kollegin Lueger, Sie haben richtig gesagt, wir können jetzt noch keinen Rechtsanspruch für einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr machen – das habe ich verstanden, das haben wir auch im Ausschuss diskutiert –, aber wir haben jetzt die Möglichkeit, einen Etappenplan festzulegen. Das ist ein politisches Ziel, und ich glaube, es wäre gut, sich einmal auf dieses Ziel zu einigen, deshalb bringe ich heute folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Etappenplan zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr
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