Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 85

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lange nicht ausreichend dafür, dass die Familien wirklich den Spielraum haben, sich zu einem weiteren oder zumindest einem Kind zu entschließen. Das ist die Realität. (Bei­fall beim Team Stronach. – Abg. Schatz: Ich verstehe Sie inhaltlich nicht! Wenn be­schlossen , zwischen was und was kann ich wählen?)

Kein Problem, Frau Kollegin, Sie können sich gerne zu Wort melden. Das können wir gerne ausdiskutieren. Ich habe dann alle Zeit der Welt für Sie!

Ich kann Folgendes sagen: Wir sehen an den vergangenen Regelungen, zum Beispiel bezüglich Anrechnung der Kindererziehungszeiten, dass für die Familien nicht alles op­timal gelaufen ist. Deshalb haben wir da Nachholbedarf, und deshalb sind wir alle ge­fordert, zum Wohle unserer Kinder und nicht für einzelne Meinungen, wobei jedes Schicksal wichtig ist, die größtmögliche Trefferquote zu erzielen. Dafür bitte ich um Zu­sammenarbeit. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.01.52

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer! Ich bin eigentlich ganz froh, dass zwischen Frau Kollegin Musiol und mir Kollege Steinbich­ler gesprochen hat. Ich würde auch gerne das, was bei Ihrer beziehungsweise deiner Rede, Herr Kollege, reingerufen wurde, hier wiederholen.

Ich meine, wo gibt es wirklich eine Wahlfreiheit, wenn die Kinderbetreuungseinrich­tung – sagen wir einmal – zwölf Wochen im Jahr zuhat? (Abg. Gisela Wurm: Oder noch länger!) Wo gibt es da eine Wahlfreiheit? Wissen Sie übrigens, dass knapp die Hälfte aller Kindertagesheime in Vorarlberg maximal 40 Wochen im Jahr geöffnet sind? Das heißt, zwölf Wochen im Jahr ist da geschlossen. Und jetzt sagen Sie mir bitte, wo ist da die Wahlfreiheit? Da geht sich keine Berufstätigkeit daneben aus, und das ist wirklich nicht das Ziel, das wir hier erreichen sollten.

Ich komme zur 15a-Vereinbarung: Das Ziel des Ausbaus der Kinderbetreuung – ich möchte dazu auch sagen, ich glaube, es ist ein guter Tag heute –, teilen wir uneinge­schränkt. Wir glauben, dass die Investitionen in die Dienstleistungen, in die Betreu­ungseinrichtungen tatsächlich ein familienpolitischer Meilenstein sind. Ich freue mich auch sehr, dass das Wort „Bildungseinrichtung“ zum ersten Mal in diesem Zusammen­hang verankert ist. Ich halte das für ganz essenziell, um hier auch einen Paradigmen­wechsel einzuläuten.

Wir haben im Ausschuss nicht zugestimmt, weil wir eine Reihe von Kritikpunkten an dieser Vereinbarung haben. Ich sage Ihnen aber, dass ich heute zustimmen werde, weil ich das prinzipielle Ziel teile. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte aber dennoch zu diesen Kritikpunkten etwas sagen, Frau Kollegin Musiol hat es bereits angesprochen: Auch der Rechnungshof hat ja zu dieser Regierungsvor­lage, zu dieser Artikel-15a-Vereinbarung eine Stellungnahme abgegeben, und diese Stellungnahme ist durchaus saftig, wenn man sie sich durchliest.

Ich erinnere daran, dass der Rechnungshof auch die alte Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung der Null- bis Sechsjährigen und auch die Gratiskindergarten-Ver­einbarung durchleuchtet und da wesentliche Kritikpunkte angebracht hat. Zusammen­fassend hat der Rechnungshof dazu gesagt, er habe das Gefühl, dass diese Verein­barung so geschnitzt sei, dass es nur ja keine Rückforderungsansprüche an die Länder geben könne. Auch in dieser Artikel-15a-Vereinbarung ist in Wirklichkeit nichts anderes festgeschrieben.

 


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