Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Etappenplan vorzulegen, der die Umsetzung folgender Ziele bis spätestens 2024 vorsieht:
Erfüllung des Barcelona-Ziels von 33 % Betreuungsquote der 0- bis 3-Jährigen,
Reduktion der Jahresschließwochen auf ein Maximum von 25 Tagen pro Kindergartenjahr im gesamten Bundesgebiet,
Umsetzung eines höchst zulässigen
Pädagog_innen-Kind-Schlüssels von 1:3 für die
0- bis 2-Jährigen, von 1:5 für die 2- bis
3-Jährigen, von 1:8 für die 3- bis 6-Jährigen und
von 1:4 für Tageseltern, die noch nicht schulpflichtige Kinder
betreuen,
Umsetzung einer höchst zulässigen Gruppengröße von 6 Kindern bei den 0- bis 2-Jährigen, von 12 Kindern bei den 2- bis 3-Jährigen, von 20 Kindern bei den 3- bis 6-Jährigen und von 5 (gleichzeitig anwesenden) Kindern in Tageselternbetreuung,
Etablierung einer Ausbildung auf tertiärem Niveau für die Tätigkeit als Elementarpädagog_in und Umgestaltung der Bundesbildungsanstalten für Kindergartenpädagogik zu Berufsbildenden Höheren Schulen als Basis für alle Berufe im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich,
signifikante Erhöhung des Männeranteils in der Elementarpädagogik,
Verankerung und Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr.“
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Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
13.08
Präsident Karlheinz Kopf: Die von Frau Abgeordneter Meinl-Reisinger soeben eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ehestmögliche Verabschiedung eines bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen für elementarpädagogische Einrichtungen
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 6 – Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (187 d.B.): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots
Dem Umstand, dass an das Hort- und Kindergartenwesen aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung (Gesetzgebung und Vollziehung liegen bei den Bundesländern) regional unterschiedliche Qualitätsstandards angelegt werden, versuchen Familienminister_innen seit Jahren unter Ankündigung eines sogenannten Bundesrahmengesetzes/Qualitätsrahmens beizukommen. Obwohl verschiedene Kräfte aus Politik und Zivilgesellschaft ein solches Instrument zur Gewährleistung bundesweit einheitlicher und verbindlicher Qualitätsstandards in der Elementarpädagogik begrüßt und sich konstruktiv in die Diskussion um seine Ausgestaltung eingebracht haben, konnte die-
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