Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 87

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Etappenplan vorzulegen, der die Umsetzung folgender Ziele bis spätestens 2024 vorsieht:

Erfüllung des Barcelona-Ziels von 33 % Betreuungsquote der 0- bis 3-Jährigen,

Reduktion der Jahresschließwochen auf ein Maximum von 25 Tagen pro Kindergarten­jahr im gesamten Bundesgebiet,

Umsetzung eines höchst zulässigen Pädagog_innen-Kind-Schlüssels von 1:3 für die
0- bis 2-Jährigen, von 1:5 für die 2- bis 3-Jährigen, von 1:8 für die 3- bis 6-Jährigen und von 1:4 für Tageseltern, die noch nicht schulpflichtige Kinder betreuen,

Umsetzung einer höchst zulässigen Gruppengröße von 6 Kindern bei den 0- bis 2-Jäh­rigen, von 12 Kindern bei den 2- bis 3-Jährigen, von 20 Kindern bei den 3- bis 6-Jähri­gen und von 5 (gleichzeitig anwesenden) Kindern in Tageselternbetreuung,

Etablierung einer Ausbildung auf tertiärem Niveau für die Tätigkeit als Elementarpäda­gog_in und Umgestaltung der Bundesbildungsanstalten für Kindergartenpädagogik zu Berufsbildenden Höheren Schulen als Basis für alle Berufe im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich,

signifikante Erhöhung des Männeranteils in der Elementarpädagogik,

Verankerung und Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr.“

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Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

13.08


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Frau Abgeordneter Meinl-Reisinger soeben einge­brachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Ver­handlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ehestmögliche Verabschiedung eines bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen für elementarpädagogi­sche Einrichtungen

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 6 – Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (187 d.B.): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Än­derung der Vereinbarung gemäß 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kin­derbetreuungsangebots

Dem Umstand, dass an das Hort- und Kindergartenwesen aufgrund der verfassungs­rechtlichen Kompetenzverteilung (Gesetzgebung und Vollziehung liegen bei den Bun­desländern) regional unterschiedliche Qualitätsstandards angelegt werden, versuchen Familienminister_innen seit Jahren unter Ankündigung eines sogenannten Bundesrah­mengesetzes/Qualitätsrahmens beizukommen. Obwohl verschiedene Kräfte aus Politik und Zivilgesellschaft ein solches Instrument zur Gewährleistung bundesweit einheitli­cher und verbindlicher Qualitätsstandards in der Elementarpädagogik begrüßt und sich konstruktiv in die Diskussion um seine Ausgestaltung eingebracht haben, konnte die-


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