Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 95

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Es ist dann auch gesagt worden, das sei „Retropolitik“ – Frau Abgeordnete Musiol, Sie haben das doch so gesagt –, und Frau Kucharowits, Sie haben gesagt, Sie möchten nicht schon wieder da stehen und über Vorstellungen aus dem vorigen Jahrhundert sprechen. (Abg. Schieder: Vorvoriges!) Dieser Vorwurf des Vorgestrigen, diese Sicht­weise stimmt nicht. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)

Das Konzept, das Sie anstreben – wenn ich es jetzt auch einmal auf den Punkt bringen darf –, hat es ohnehin schon gegeben: Vollzeiterwerbstätigkeit beider Elternteile und Kind­heit in Institutionen, das hat die DDR perfekt verwirklicht. Dort gab es das bereits: eine hundertprozentige Erwerbsquote von Frauen, Bildungseinrichtungen, wie Sie das nen­nen, vom Säuglingsalter an, man hatte übrigens 104 Prozent der Kinderbetreuungs­plätze im Verhältnis zur Geburtenrate. – Das gab es schon!

Es geht nicht um retro und modern. – Was ist übrigens „modern“? – Modern ist morgen gestrig. (Heiterkeit des Abg. Steinbichler.) Man muss versuchen, Dinge zu machen, die sachgerecht und bedarfsgerecht sind. (Abg. Grossmann: Kindgerecht!) Das, was wir sagen, ist nicht retro, sondern es ist ein Konzept, das in wesentlichen Punkten mit Ihrem Konzept nicht harmoniert, allerdings – und das werde ich ausführen –: Im Rah­men unseres Konzepts ist Ihres auch möglich, denn unser Konzept heißt Wahlfreiheit. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)

Wir versteifen uns nicht. Was Sie wollen – egalitäre Gleichstellung von Frauen und Män­nern auf dem Arbeitsmarkt, Vollzeiterwerbstätigkeit und deswegen Institutionenkind­heit –, das ist auch in unserem Konzept möglich; unser Konzept ist in Ihrem Konzept aber natürlich nicht möglich. Und das möchte ich jetzt doch kurz ausführen.

Worum geht es vor allem? – Es geht um den Stellenwert, den man der Familie in der Gesellschaft zubilligt. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Wir billigen der Familie einen zentralen Stellenwert zu, und zwar in dem Sinn, dass sie eine Institution ist, die dem Staat vorausgeht (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter), die für sich einen großen Bereich an Autonomie beanspruchen kann – deswegen auch unser Misstrauen gegenüber diesen Einmischungsversuchen.

Familie ist ein autonomer Raum, in dem der Staat erst dann etwas zu suchen hat, wenn Fehlentwicklungen es rechtfertigen. (Abg. Lueger: Aber die Rahmenbedingun­gen müssen stimmen!) Bis dahin gilt: Ein Mann und eine Frau haben sich gegenseitig das Versprechen gegeben, auf Dauer zusammen zu sein und für die gemeinsamen Kinder zu sorgen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.) Und es gibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, und deswegen: Wahlfreiheit! (Abg. Lue­ger: Aber das schließt ja keiner aus!)

Sie, Frau Abgeordnete Lueger, haben zum Beispiel im Ausschuss Wahlfreiheit definiert als die Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen Institutionen außerhalb der Familie zu entscheiden. Sie haben gesagt, in Ihren Vorstellungen gebe es Wahlfreiheit: Tages­eltern oder Kinderkrippen. – Nein, das ist nicht Wahlfreiheit! (Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Lueger: Zurück an den Herd!) Wahlfreiheit heißt natürlich vor al­lem, sich zu entscheiden: Erziehe ich die Kinder – wir reden da von den Kleinstkin­dern – vor allem in der Familie, dann muss die Gesellschaft diese Leistung abgelten und möglich machen (Beifall bei der FPÖ), das muss ohne ökonomischen Druck funk­tionieren, oder entlastet der Staat die Familie und übernimmt diese Aufgabe selber?

Wir sind eindeutig für die erste Möglichkeit, wobei – wir stimmen diesem Antrag übri­gens zu – wir niemanden daran hindern, die zweite Möglichkeit zu wählen. (Zwischen­rufe der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Lueger.) Aber diese Freiheit, dass Familien sich vor allem selbst organisieren, halten wir für ein ganz zentrales Recht in einem liberalen, freiheitlichen Rechtsstaat. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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