Wir sind über jeden Cent froh, der in Richtung Familien fließt, aber Österreich ist keinesfalls Familienweltmeister. In einem Artikel im heutigen „Standard“ hält der Katholische Familienverband richtigerweise fest, dass die Anpassung, die wir einführen – positiv, sage ich dazu! –, die Teuerung der letzten Jahre nicht abdeckt. Faktum ist auch, dass wir OECD-weit mit unseren familienpolitischen Leistungen nur mehr an 15. Stelle liegen. Wir sind also nicht der Familienweltmeister, der wir gerne wären. Das sollte jedoch unser Ziel sein, und an der Erreichung dieses Zieles müssen wir noch sehr stark arbeiten.
Nun zum Ausbau ganztägiger Schulformen: Diesen Leitfaden (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), der für die Gemeinden, für die Schulerhalter erstellt wurde, haben wir als Schulerhalter gar nicht bekommen. Ich als Bürgermeister bin im Zuge der Ausschussdebatte jetzt am Dienstag im Unterrichtsausschuss draufgekommen, dass es diesen Leitfaden überhaupt gibt. Auch das ist für mich bezeichnend: wie man eigentlich mit Gemeinden, mit einem wesentlichen Partner umgeht.
Wenn man so die ersten Seiten aufschlägt, dann sieht man auch, wie in einem Leitfaden mit diesem Thema umgegangen wird. Da steht, „Bund und Länder“ haben sich auf dieses und jenes geeinigt. – Mir ist schon klar, bei einer Artikel-15a-Vereinbarung kann es nur um eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gehen, aber in einem Leitfaden, der ja nicht juristisch auf Punkt und Beistrich genau sein muss, sollte zumindest auch drinnen stehen, dass es auch eine Einigung beziehungsweise eine Vereinbarung mit den Gemeinden gegeben hat.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass man die Gemeinden intensiv eingebunden hat, ansonsten wäre wahrscheinlich die Zustimmung so nicht da gewesen. Wieso nicht? – Das war nämlich auch das Problem, wieso die Gelder in der Vergangenheit nicht abgeholt wurden: Die Gelder wurden deswegen nicht abgeholt, weil die Gemeinden nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen.
Was geschieht momentan? – Der Bund stellt bis zum Jahr 2018/2019 400 Millionen € für den Ausbau der Ganztagsbetreuungseinrichtungen zur Verfügung. Die Zugriffsmöglichkeit auf viele Gelder, die in der Vergangenheit, also 2013/2014, nicht abgeholt wurden, wurde in die Zukunft verschoben, weil eben der wesentliche Partner – sprich: die Gemeinden – nicht die notwendigen Eigenfinanzierungsmittel hatte, um auf diese Gelder zuzugreifen. – Das ist der springende Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)
Und wenn ich mir jetzt als betroffener Bürgermeister diesen Leitfaden durchlese, kommt die Einstellung der Verhandlungspartner – Bund und Länder – den Gemeinden gegenüber voll und klar zum Ausdruck.
Ich zitiere aus diesem Leitfaden:
„Die Zweckzuschüsse des Bundes haben den Charakter einer Anschubfinanzierung. Die Länder werden die Mittel, die sie aufgrund eines Verteilungsschlüssels erhalten, unter den Gemeinden aufteilen.“ – So weit, so gut. „Dabei sind bei den Ausgaben für Infrastruktur und Personal Höchstgrenzen einzuhalten. Entstehen“ – und jetzt kommt dieser lapidare Satz – „darüber hinaus Kosten, sorgen die Schulerhalter für deren Bedeckung.“ – Punkt, Amen, Pause.
So wird das einfach dort festgestellt. Damit sind wir genau bei dieser Thematik und Problematik, die ich hier intensiv ansprechen möchte.
Anschubfinanzierung – notwendig, richtig und wichtig. Noch einmal: Auch die Ganztagsbetreuung, wie von mir eingangs erwähnt, ist notwendig und wichtig, weil es eben gesellschaftspolitisch mittlerweile leider vielfach notwendig ist, dass beide Elternteile arbeiten müssen und deswegen natürlich auch die Kinder die Möglichkeit haben müssen, am Nachmittag betreut zu werden.
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