Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 113

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Man bekommt jetzt 9 000 € pro Gruppe für die schulische Tagesbetreuung und maxi­mal 55 000 € Infrastrukturkostenzuschuss pro Gruppe, und es ist dezidiert und genau festgehalten, wofür das Geld eingesetzt werden kann. Der Rechnungshof hat ja nicht zu Unrecht kritisiert, dass die Länder bei der Finanzierung außen vor gelassen werden. Voraussetzung der Länderbeteiligung ist ja nur, dass sie ihre bisherigen Zusagen nicht reduzieren. Hier steht jedoch mit keinem Satz, dass sich die Länder an dieser Ak­tion des Bundes in irgendeiner Art und Weise finanziell beteiligen. Beteiligen tun sich hingegen die Gemeinden, die zwar im Wesentlichen in diese Gespräche nicht einge­bunden waren, die aber mit dem Bund dieses Programm in den nächsten Jahren um­setzen müssen.

Dann ist genau definiert, wofür das Geld verwendet werden kann – und umgekehrt auch, wofür nicht –, nämlich für „die Schaffung und Adaptierung von Speisesälen und Küchen“, „die Schaffung und Adaptierung von Spielplätzen“ und so weiter.

Die Anschubfinanzierung beträgt 55 000 €. Wie soll man mit diesem Geld als Kom­mune auskommen?! Was darf nämlich mit dem Geld nicht finanziert werden? – Das steht dezidiert in dieser Vereinbarung drinnen, und das ist der springende Punkt, weil nämlich genau das der Bereich der Gemeinden ist. Die Gemeinden schlucken diese Kosten zur Gänze.

Nicht gefördert werden darf „die Generalsanierung des gesamten Schulgebäudes“ – lo­gisch, ist mir schon klar, Gemeindeangelegenheit –, „die Sanierung des Turnsaals“ –Gemeindeangelegenheit, darf mit diesen Mitteln nicht finanziert werden –, „die An­schaffung von Verwaltungsinfrastruktur“ – Gemeindeangelegenheit zu hundert Pro­zent –, „die Ausstattung aller Klassenräume mit Beamern“ et cetera, technisches Equipment – Gemeindeangelegenheit –, „die Bezahlung von Betriebskosten (z. B. Strom, Telefon, Heizung)“ – Gemeindeangelegenheit! Ich könnte noch ergänzen: Mitar­beiter, Reinigungspersonal – Gemeindeangelegenheit! Und so weiter und so fort.

Wenn ich mir die Zahlen aus unserem Budget anschaue – ich bin jetzt schon in Schwung, und das wollte ich schon längst einmal vorbringen –: Wir sind eine kleine Gemeinde, im Tourismus tätig, nicht unbedingt die ärmste Gemeinde in Tirol. Noch ein­mal: Bildung kostet, das ist mir schon klar, aber nichts für ungut, dass ich die Zahlen einfach aus dem Budget vortrage. Uns kostet: Volksschule – 40 000 €, Neue Mittel­schule – 179 000 €; und das neben der Palette an anderen Tätigkeiten, die die Ge­meinde zu finanzieren hat. Die vorschulische Erziehung kostet uns allein an Personal­kosten 75 000 €. Da bekommen wir einen Personalkostenzuschuss von 32 000 €. In Summe: Unterricht, Gruppe 2, kameralistisches Budget, Einnahmen unserer Gemeinde über Förderungen et cetera – 138 700 €, Ausgaben – 389 400 €. Das ergibt in dieser Gruppe einen Abgang von 250 700 €, den die Gemeinde St. Jakob allein in diesem Jahr zu tragen hat.

Noch einmal: Auch wenn Bildung wahnsinnig viel wert ist, ich als studierter Wirtschafts­pädagoge absolut bereit bin, in den Bildungsbereich zu investieren – selbst wenn man, so sagt man bei uns in Tirol, jemanden auf den Kopf stellt, wenn im Sack nichts drin ist, kann auch nichts herausfallen! Deswegen, Frau Minister, sind wir  (Abg. Mayer: Die­se Rede solltest du im Landtag halten!) – Da muss, Entschuldigung, die Frau Minister und der Bund, der da wirklich großzügig  (Abg. Mayer: Das ist der Landeszentralis­mus, den wir haben! Du jammerst an der falschen Stelle!) – Nein, nein, ich jammere nicht. (Abg. Walter Rosenkranz: Also das Parlament kann nie die falsche Stelle sein!)

Ich stelle fest: Wenn der Bund großzügig Mittel zur Verfügung stellt, was grundsätzlich zu begrüßen ist, dann, Herr Kollege Mayer, sollte man im Zuge einer 15a-Vereinbarung darauf schauen, dass natürlich auch die Länder finanziell miteingebunden werden, um zum Beispiel die Gemeinden zu entlasten. Also das ist nicht die Schuld des Gerald Hauser, ich war ja bei den Verhandlungen nicht dabei. Ich hätte das schon längst ge-


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