tan, weil nämlich der Rechnungshof mehrmals in seinen Berichten eingefordert hat, endlich einmal einen aufgabengerechten Finanzausgleich durchzuführen. Das ist wirklich höchst an der Zeit, höchst an der Zeit! (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist grundsätzlich überhaupt nicht einsichtig, wieso die Gemeinden mit unterschiedlicher finanzieller Kraft Schulerhalter sind und somit auch mit unterschiedlicher Finanzkraft in etwa gleiche Bildungsstandards gewährleisten sollen. Das ist so ohne weiteres nicht möglich, das wissen Sie ganz genau. Darüber muss man diskutieren. Ich werde heute diesbezüglich auch noch einen Entschließungsantrag einbringen, weil es uns einfach darum geht, dass man über diese Thematik, einen aufgabenbezogenen Finanzausgleich durchzuführen, endlich einmal reden muss.
Wir sind verpflichtet, endlich einmal darüber zu sprechen. Es muss doch jedem klar sein, dass, wenn man über Kinder, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, über den Ausbau von Ganztagsschulen spricht, alle Partner – alle Partner! – gleichberechtigt am Tisch zu sitzen haben. Welcher Partner ist nicht gleichberechtigt am Tisch gesessen? – Die Gemeinden! Wenn ich mir die Aussagen von Herrn Gemeindeverbandspräsidenten Mödlhammer in den Gemeindezeitungen, beim Städtebund und so weiter anschaue, dann lese ich andere Sachen heraus. Er sagt, stopp, die Gemeinden seien nicht mehr in der Lage, zusätzliche Mittel aufzubringen. Es wird Gunstgemeinden geben, aber im Schnitt sind die Gemeinden nicht mehr in der Lage, zusätzliche Mittel aufzubringen.
Und noch einmal: Das war auch der Grund dafür, dass die im letzten Jahr zur Verfügung gestellten Mittel nicht abgeholt werden konnten.
Unterm Strich: Engagement des Bundes – großzügig, das muss man einmal feststellen. Wir wollen wirklich die Wahlfreiheit, die derzeit nicht gegeben ist, nur damit das noch einmal festgehalten und festgestellt ist. Die Länder sind finanziell überhaupt nicht oder zumindest viel zu wenig eingebunden. Und der dritte Partner, die Gemeinden, sind nicht gleichberechtigte Partner am Verhandlungstisch.
Deshalb bringe ich jetzt auch folgenden Antrag ein.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulerhaltungspflicht
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit dem Ziel, die Gemeinden von der Schulerhaltungspflicht zu entbinden.“
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Das ist ein schwieriges Unterfangen, das ist uns klar, aber diese Debatte ist zu führen. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.43
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Hauser eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Hauser, Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend Schulerhaltungspflicht
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