eingebracht in der 37. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 10. Juli 2014 im Zuge der Behandlung von TOP 8, Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (199 d.B.): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden (256 d.B.)
In der vorliegenden Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden (199 dB), stellt der Bund den Ländern für die entsprechenden Aufwendungen der jeweiligen Schulerhalter zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung jährlich Mittel zur Verfügung. Sowohl in der Regierungsvorlage als auch im diesbezüglichen „Leitfaden für Schulerhalter“ werden als Vertragspartner nur die Länder genannt. Tatsächlich sind aber die Schulerhalter, die am meisten davon betroffen sind, die Gemeinden. Diese tragen die größte finanzielle Last im Pflichtschulbereich, sind aber budgetär bereits vielfach an der Grenze der Belastbarkeit angelangt.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit dem Ziel, die Gemeinden von der Schulerhaltungspflicht zu entbinden.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
14.44
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich staune, Herr Kollege Hauser, Ihr Entschließungsantrag schneidet sehr, sehr tief in die österreichische Realverfassung mit hinein. Sie wissen, was das bedeutet? – Das bedeutet, dass die Gemeinden künftig natürlich auch kein Mitspracherecht mehr haben. Ich werde mir anschauen, wie Sie und Ihre Kollegen darauf reagieren, wenn wir plötzlich die Schulen – das Liebkind vieler Gemeinden, zum Glück; leider gibt es in manchen Gemeinden auch andere Zustände – komplett aus der Gemeindeverantwortung entlassen. Das schaue ich mir an, was Sie dann machen.
Sie können mit uns gerne darüber diskutieren, denn ich glaube auch, wir sollten neue Strukturen finden. Ich aber würde die Gemeinden in diesem Zusammenhang aus vielerlei Gründen eher stärker in die Verantwortung nehmen. Engagierte Bürgermeister beispielsweise würden eventuell Schulen, Sportflächen und so weiter während der Ferien offenhalten, wenn sie denn die alleinige Zuständigkeit hätten. Das ist derzeit bei Bundesschulen oder bei Landesschulen eben nicht der Fall, das wäre nur bei Gemeindeschulen möglich. (Abg. Walter Rosenkranz: Wenn die Gemeinden aber kein Geld haben! Engagierte Bürgermeister ohne Geld!) Natürlich sind wir für kreative Ideen durchaus offen. Diskutieren wir das, denn derzeit ist die Situation unbefriedigend!
Das, was wir heute machen, ist nichts anderes als die Reparatur einer verpfuschten Regelung aus der Vergangenheit. Das zeigt sich schon allein daran, dass sehr, sehr viele Gelder von den Gemeinden nicht abgeholt werden konnten. Ich glaube, Kollege Hauser hat durchaus berechtigt auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die einzelne Bürgermeister hatten. Er hat darauf hingewiesen, dass es eben sehr schwierig ist, sich in diesem bürokratischen Dickicht zurechtzufinden. Daran ist das bisher gescheitert.
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