Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 118

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das Schulzeitgesetz im Sinne einer zeitgemäßen Ferienregelung so rasch wie möglich geändert wird, wobei folgende fünf Maßnahmen jedenfalls zu berücksichtigen sind:

Kürzung der Sommerferien auf sieben Wochen;

Einführung von Herbstferien (eine Woche) rund um den 26. Oktober;

Die Winterferien sollen im Sinne einer besseren Planbarkeit immer volle Kalenderwo­chen umfassen;

Wegfall der ,zusätzlichen Feiertage‘ Oster- und Pfingstdienstag;

Schüler-/Elternautonome Tage statt schulautonome Tage.“

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Das ist unser Wunsch und auch ein Mosaikstein in diesem großen gemeinsamen Bild. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir jedes Mosaikteilchen, das wir jetzt setzen, so set­zen, dass wir dieses große gemeinsame Bild, das wir erahnen, damit auch bauen kön­nen. Das ist mir ganz wichtig, dass wir uns dieses Bild nicht verbauen, und unter dieser Prämisse halte ich eben auch kleine Schritte für gelungen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

14.55


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Klubobmann Strolz eingebrachte Entschlie­ßungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend zeitgemäße Ferienregelung

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 8 - Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (199 d.B.): Verein­barung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden (256 d.B)

Im europäischen Gesamtvergleich befinden sich Bildungssysteme, die vorrangig in Form von Halbtagsschulen organisiert sind, in einer Ausnahmeposition. Dies betrifft et­wa Österreich und Deutschland. Für den Bildungserfolg erschwerend hinzu kommt in Österreich die antiquierte Ferienordnung, die sich immer noch an einer Agrargesell­schaft orientiert und entsprechend die Erntezeiten berücksichtigt, die für Schülerinnen und Schüler längst keine Relevanz mehr haben.

Wenn man das Bundesgesetz über die Unterrichtszeit an den im Schulorganisations­gesetz geregelten Schularten (Schulzeitgesetz 1985) einmal entwirrt hat, so kommt man auf folgende derzeitige Ferienregelung:

Eine Woche Semesterferien, gefolgt von zehn Tage Osterferien (zwischen den Semes­terferien und dem Palmsonntags-Wochenende liegen nicht einmal sechs Wochen Un­terricht), dann folgen Staatsfeiertag (1. Mai), Christi Himmelfahrt (9. Mai), Pfingsten (18. bis 21. Mai) und Fronleichnam (30. Mai) - das macht insgesamt 26 Ferientage von Februar bis Ende Juni, die schulautonomen Tage (vier an Volks- und Hauptschulen,


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