Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 138

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suchen muss, sie irgendwie einerseits zu unterstützen durch Abläufe – das passiert ja hier gerade mit dieser Novelle –, aber andererseits wahrscheinlich auch mit Ressourcen.

Und was ganz wichtig ist, und das möchte ich bei dieser Gelegenheit auch anführen, ist, dass wir alle Maßnahmen wie Abschöpfungen, Einziehungen et cetera, die dazu dienen, die Vermögen, die durch Unrecht angehäuft worden sind, in die Staatskassa einzuholen, wirklich forcieren.

Ich denke, Herr Bundesminister, einerseits im BMJ und andererseits im Innenministe­rium haben wir noch einiges Potenzial, das es auszubauen gilt, um wirklich glaubwür­dig darzulegen, dass wir einerseits Geld aus den richtigen Kassen holen und dass wir dieses Geld auch in der Justiz verwenden, um dann mehr Staatsanwälte einzustellen. Andererseits erzielen wir damit gleichzeitig natürlich die stärkstmögliche abschrecken­de Wirkung, insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität, weil man nicht in dem Land, wo die Wahrscheinlichkeit am allergrößten ist, dass man das „Erworbene“ – unter Anführungszeichen – wieder abführen muss, unrechte Taten setzen wird.

Ich glaube also, dass wir hier auf einem guten Zug sind, dass aber dessen Geschwin­digkeit sicherlich noch erheblich zu steigern ist.

Dass es im Schöffenverfahren bei schwierigen Causen wieder einen zweiten Berufs­richter gibt, ist eminent wichtig. Die diesbezügliche Sparmaßnahme ist nämlich nach hinten losgegangen. Außerdem ist es ein richtiger Schritt, dass bei der Sachverständ­igenbestellung nunmehr eine entsprechende Regelung gefunden wird, denn wir alle kennen auch die Diskussion darüber, wie man sich zur Wehr setzen kann, wenn man den Verdacht hat, dass der Sachverständige befangen ist.

Kollege Steinhauser hat vorhin darüber gesprochen, was man noch Weiteres zur Be­schleunigung beitragen kann. – Ich glaube, dass wir etwa die Diskussion um die Kon­teneröffnung und darüber, ob es in Zukunft ein Register geben soll, noch weiterführen müssen. Ich anerkenne natürlich, dass es Geheimhaltungsaspekte gibt, die sehr we­sentlich sind. Nichtsdestoweniger verlieren wir hier wahnsinnig viel Zeit, und wenn man die Güter abwägt und sich ansieht, worum es hier geht, besteht sicherlich eine gewisse Verhältnismäßigkeit, im Hinblick auf welche man ein derartiges Register andiskutieren und vielleicht auch umsetzen kann.

Das Mandatsverfahren war natürlich einer der heftigsten Diskussionspunkte. – Ganz glücklich sind wir damit auch nicht. Wir haben aber die Hoffnung, dass das, was im besten Fall herauskommen kann, auch wirklich herauskommt und dass nicht, weil sich viele Betroffene ihres Rechtsschutzes gar nicht bewusst sind, letztlich Strafen verhängt werden, die sonst möglicherweise nicht verhängt worden wären. Ich denke aber, dass es viele positive Aspekte gibt, die dafür sprechen, dass das entsprechend umgesetzt wird.

Wir haben in diesem Zusammenhang auch noch – und dafür danke ich dem BMJ für die Unterstützung herzlich – eine Entschließung und eine Bemerkung im Ausschussbe­richt auf den Weg gebracht, dass die Richter und Staatsanwälte sehr sensibel mit den Mandatsverfahren umgehen, dass es eine entsprechend intensive Aufklärung der Be­troffenen gibt und dass auch die Opfereinrichtungen bei der Information der Opfer mitwirken, die ja verhindern können, dass es zu einem Mandatsverfahren kommt. Man kann natürlich nur dann disponieren, wenn man entsprechend ausgebildet beziehungs­weise informiert ist, und dazu sollen jetzt auch die Informationsblätter und das Wirken der Justiz insgesamt beitragen.

Ich glaube, insgesamt ist das ein wirklich großer Schritt, und ich gehe davon aus, dass wir hier auch weiterdiskutieren. Das liegt schon in unser aller Naturell. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.02

 


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