Herr Kollege Steinhauser, ich kenne Ihre Argumente, aber ich möchte zu diesem Thema, wenn Sie immer von Vollkostenersatz reden, schon auch auf Folgendes hinweisen: Es ist nicht nur die budgetäre Situation, die uns daran hindert, das in vollem Umfang zu gewährleisten, sondern ich meine, dass es da einen großen Unterschied gibt. Sie als guter Jurist, als den ich Sie kennengelernt habe, wissen, dass es einen Unterschied zwischen Strafprozess und Zivilprozess gibt und dass man den Freigesprochenen mit dem Unterlegenen oder Obsiegenden im Zivilprozess nicht vergleichen kann.
Überlegen Sie einmal, was das bedeuten würde! In der logischen Konsequenz Ihrer Ableitung müssten wir ja so den Angeklagten und dann Verurteilten eigentlich zum Vollkostenersatz gegen die Republik auffordern! Daher glaube ich, dass die Lösung, die wir gefunden haben, auch in unseren budgetär schwierigen Zeiten eine wirklich gute und zu unterstützende Lösung ist.
Ich bedanke mich ausdrücklich für das gute, konstruktive und sachliche Klima im Justizausschuss. Es möge diese Debatte auch weiterhin bestimmen.
Ich möchte schon noch sagen, dass durch die Annahme dieser Vorlage jedenfalls ein besserer Zugang zum Recht und eine Beschleunigung der Verfahren unter gleichzeitiger Wahrung der gerechtfertigten Interessen der Beteiligten umgesetzt wird und wir damit jedenfalls unseren Rechtsstaat wieder ein Stück stärken. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
15.57
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist eine große Materie, es ist ein wirklich großer Schritt, den wir hier heute mit der neuen StPO-Novelle gehen. Das sollte man bei all den Diskussionen, die wir jetzt unter unterschiedlichen Aspekten geführt haben und vielleicht auch noch weiterhin führen werden, einmal unterstreichen.
Ich weiß noch, wie wir oft darüber diskutiert haben, dass es völlig unzumutbar sei, dass jemand eine anonyme Anzeige macht, und mit der anonymen Anzeige wird man dann zum Beschuldigten. Als Beschuldigter wird man auch Beschuldigter genannt, und das ist dann schon wieder mehr oder weniger der Beweis für den selbst erhobenen Vorwurf. Das wird hier jetzt endlich einmal abgestellt: Mit „Anfangsverdacht“ und „Beschuldigter“ werden zwei Begriffe verwendet, die in der öffentlichen Diskussion, in der mehr oder weniger stattfindenden medialen Ausschlachtung dann auch entsprechend präzise darstellen, worum es im eigentlichen Fall wirklich geht.
Die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens mit drei Jahren löste natürlich eine große Diskussion aus, weil sich vor allem die Rechtsberufe, insbesondere die Staatsanwaltschaften dagegen verwahrt und gemeint haben, dass es natürlich Gründe gibt, warum ein Verfahren auch länger dauern kann. – Selbstverständlich kennen wir all diese Gründe. Es sind ja jetzt gerade zwei sehr prominente Fälle in Diskussion, die nunmehr, wie man hört, möglicherweise in ein entscheidendes Stadium eintreten werden. Da gibt es sehr vielschichtige Gründe.
Ich glaube, dass es ganz wesentlich ist, Herr Bundesminister – und das ist das, so denke ich, woran wir in der nächsten Zeit arbeiten müssen –, dass die personelle Ausstattung an den richtigen Stellen auch tatsächlich vorhanden ist, weil die staatsanwaltschaftlichen Behörden teilweise wirklich rettungslos überfordert sind und man hier ver-
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