Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
16.02
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich zum eigentlichen Tagesordnungspunkt komme, erlaube ich mir, noch kurz zum Thema Vorratsdatenspeicherung ein paar Worte zu sagen.
Ich empfinde es als sehr erfreulich, dass der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen, die wir in Österreich hatten, jetzt vollkommen aufgehoben hat. Ich möchte aber dazu auch festhalten, wie es zu einer solchen Entscheidung kommen kann. Der Verfassungsgerichtshof sagt, dass er die Vorratsdatenspeicherung aufheben konnte, weil sie eindeutig gegen österreichisches Verfassungsrecht verstößt und vor allem den Grundrechten widerspricht. Bisher konnte er wegen einer diesbezügliche EU-Richtlinie allerdings nicht aufheben. Das heißt also: Wie man hier sieht, setzen EU-Richtlinien offensichtlich die Grundrechte in Österreich teilweise außer Kraft. Und das ist in Wirklichkeit ein höchst unerfreulicher Zustand; das muss man in diesem Zusammenhang erwähnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Nunmehr sind allerdings, gemessen an den österreichischen Bestimmungen, dieser Eingriff in die Grundrechte der Bürger beziehungsweise diese verdachtslose Totalüberwachung nicht mehr möglich.
Jetzt aber zum eigentlich Tagesordnungspunkt, nämlich zur Änderung im Strafprozessrecht.
Vorweg unsere Kritik, dass das Begutachtungsverfahren äußerst kurz war und dass der Zeitraum von 17 Tagen für eine derartige Novelle, die als großer Wurf und so weiter bezeichnet wird, schlicht und einfach nicht ausreicht. Das muss geändert werden, dafür muss es unseres Erachtens eine grundlegende gesetzliche Basis geben. Es darf nicht möglich sein, dass das Begutachtungsverfahren aus irgendwelchen taktischen Überlegungen oder sonstigen Gründen – wer auch immer daran schuld ist, ob sich der eine oder der andere Koalitionspartner noch etwas überlegen muss oder ob ein Ministerium noch etwas klären muss – so kurz ist, dass alle wesentlichen Personengruppen in der Gesellschaft nicht die Möglichkeit haben, sinnvoll an der Diskussion teilzunehmen. Das ist schlecht für die gesamte Abwicklung und letztlich schlecht für den Rechtsstaat und auch für die Demokratie. Das gehört schlicht und einfach geändert beziehungsweise in dieser Form beseitigt und auf eine Basis gestellt, dass es zumindest eine vierwöchige Begutachtungsfrist gibt. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt aber zum Inhalt selbst. Die einzelnen Punkte wurden schon angeführt. Ich möchte zu vier Punkten hier noch kurz Stellung nehmen.
An erster Stelle steht die Reduktion der Verfahrensdauer: Die Dauer des Ermittlungsverfahrens wird jetzt im Gesetz festgeschrieben. – Ich empfinde das insofern als höchst positiv, weil einfach der Ansatz richtig ist, dass man sagt, dass es dem Rechtsunterworfenen und Angeklagten nicht zuzumuten ist, dass ein Verfahren sich über viele Jahre hinzieht. Wir kennen das aus den Medien: Manche Verfahren dauern zehn oder zwölf Jahre beziehungsweise haben so lange gedauert. In dieser Zeit ist der Angeklagte völlig aus dem Rennen. Er ist angespannt und kann in Wirklichkeit kaum seinen Beruf ausüben. Und es wird auch immer schwieriger, die Wahrheit zu finden. Das ist ein völlig unzumutbarer Zustand!
Hier muss angesetzt werden, indem der Gesetzgeber festhält – und in diesem Zusammenhang ist auch die Initiative des Ministers sehr löblich –, dass das ein unzumutbarer Zustand ist, der geändert werden muss. – Dass das geschieht, ist das wirklich Positive
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