das ein martialischer Ton ist, obliegt es ja gerade den Juristen, dass sie solche Dinge sine ira et studio angehen.
Ich als Anwalt habe natürlich auch schon viele Prozesse verloren, meine Damen und Herren. (Abg. Auer: Das ist aber schlecht!) Ich habe mich deshalb aber nicht gedemütigt gefühlt, und meine auch nicht, jedes Mal eine schallende Ohrfeige bekommen zu haben. Das gehört einfach dazu, meine Damen und Herren! In diesem Sinne möchte ich Sie auch bitten, da ein bisschen weniger Leidenschaften hineinzulegen, auch wenn die Regierung beim Verfassungsgerichtshof halt einmal nicht gewonnen hat! (Beifall beim Team Stronach.)
Meine Damen und Herren, dass wir die Bezeichnungen „Verdächtiger“ und „Beschuldigter“ geändert haben, halte ich für gut. Viele Leute sagen nämlich: Aha, da ist ein Verfahren anhängig! Kein Rauch ohne Feuer! – Somit kommt es schon zur Vorverurteilung, und diese Vorverurteilung ist in heutigen Zeiten bereits relativ populär. Wenn irgendwo steht: „Es gilt die Unschuldsvermutung“, dann können Sie sicher sein, dass gemeint ist, dass die Schuldvermutung gilt.
Zum Mandatsverfahren gibt es einige Pro und Contra. Wir werden dem letztlich auch zustimmen. Der Wert der Öffentlichkeit ist sehr groß, aber es gibt, meine Damen und Herren, auch Verfahren, bei welchen ein Beschuldigter das Interesse hat, dass möglicherweise keine öffentliche Verhandlung stattfindet, und dass auch er meint, dass es besser ist, dass er ein Mandat im Mandatsverfahren bekommt.
Ich selbst war einmal mit einem Verfahren befasst, bei dem ein Mandatsträger einer dem Umweltschutz sehr nahestehenden Partei in einem anderen Bundesland als in dem, wo er Mandatsträger war, ein Verfahren hatte. Zu seinem großen Glück war das Ganze – wenn ich so sagen darf – eine Lappalie. Wenn das aber öffentlich geworden wäre, hätte es ihm in seinem Heimatbezirk sicherlich politisch sehr geschadet. So hat er die entsprechende Strafe bekommen, ohne dass ihm das in seinem Heimatbezirk politisch geschadet hätte, weil die politischen Gegner das sicherlich ausgenützt hätten.
Die lange Verfahrensdauer, meine Damen und Herren, ist mir ein großer Dorn im Auge, weil bei diesen langen Verfahren das Verfahren selbst zur Strafe wird. Wer nimmt jemanden als Vorstand einer Aktiengesellschaft, welche Frau heiratet jemanden, wer gründet mit jemandem eine Familie, der ein großes Verfahren anhängig hat, das jahrelang dauert und wo man nicht weiß, ob der Betreffende jahrelang ins Gefängnis gehen wird oder nicht.
Ich halte es daher für ganz wichtig, dass wir wirklich zu kürzeren Verfahrensdauern kommen. Ich sehe es als ersten Schritt, Herr Minister, dass Sie dieses große Problem angehen! In diesem Sinne kann ich mich überhaupt dem Lob, dass der Herr Minister die Sache reformfreudig angeht, wirklich gerne anschließen.
Ich muss Ihnen sagen: Beim Vollkostenersatz bin ich etwas skeptisch. Die Zweifelsregelung, dass jemand im Zweifel freigesprochen werden soll, ist mir so wichtig, dass ich sie auch nicht im Entferntesten von irgendwelchen Kostenregelungen unterlaufen wissen möchte.
Viele Fragen, die hier anklingen, sind in die Richtung gegangen, dass jemand zweifelsfrei unschuldig ist. Wenn dann das Gericht im Zweifel vielleicht anders entscheidet, dann hielte ich das für wirklich kontraproduktiv! (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)
Ceterum censeo, also ich bin der Meinung, dass die Regelung betreffend Sachverständige zu überdenken und auch der Rechtsanwaltstarif zu erhöhen ist. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Walter Rosenkranz: Das stellt Richtern ein schlechtes Zeugnis aus!)
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