Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 143

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Rei­singer. – Bitte.

 


16.18.00

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht diskutie­ren Sie das dann nachher noch!

Ich möchte auch ganz kurz zur Vorratsdatenspeicherung etwas sagen: Wir haben uns sehr gefreut, dass der Verfassungsgerichtshof hier so deutlich gehandelt und die Vor­ratsdatenspeicherung ausgesetzt beziehungsweise beseitigt hat. Ich möchte bei allem Verständnis dafür, dass Methoden wie die Vorratsdatenspeicherung natürlich eine Er­mittlung bisweilen erleichtern können, hier noch einmal betonen, dass wir wirklich auch weiterhin darauf pochen werden, dass nicht die gesamte Bevölkerung unter General­verdacht gestellt wird, weil wir zutiefst davon überzeugt sind, dass solche Vorschriften die Gesellschaft nicht sicherer, sondern nur weniger frei machen.

Nun aber zur StPO-Novelle. Es ist sehr erfreulich – das gleich vorweggeschickt –, dass Sie, Herr Bundesminister, das Problem der überlangen Verfahren angehen wollen und auch erste Schritte in diese Richtung setzen.

Ich habe gehört, und meine Vorredner haben das auch betont, dass diese Novelle na­türlich auch mit einigen Unsicherheiten verbunden ist. Ich werde auf diese dann ein­gehen, sage aber auch gleich vorweg: Auch wir sehen das Glas nicht nur halb voll, sondern ein bisschen mehr. Auch wir haben ein bisschen Bauchweh und Bedenken, werden aber unsere Zustimmung geben, wobei ich betonen möchte, dass das Aus­schlaggebende dafür der Entschließungsantrag war, der heute noch eingebracht wur­de, der die Evaluierung des Mandatsverfahrens vorsieht. Dafür danke ich sehr herzlich, weil damit, glaube ich, unser Bauchweh ein bisschen weniger wird und unsere Zu­stimmung auf jeden Fall gegeben werden kann!

Auch von meiner Seite eine kurze Bemerkung zur Begutachtungsfrist: Das Bundes­kanzleramt weist auch immer darauf hin beziehungsweise pocht darauf, dass eine Be­gutachtungsfrist von zumindest sechs Wochen eingehalten wird. Es ist nämlich wirklich nicht nachvollziehbar und gänzlich unverständlich, dass es gerade bei einer so umfas­senden Novelle nur eine so kurze Begutachtungsfrist gab.

Man sieht ja auch an den Änderungen, die zwischen Begutachtungsentwurf und Regie­rungsvorlage vorgenommen wurden, am Entschließungsantrag und an Änderungen, die sonst noch stattgefunden haben, dass man sich mehr Zeit für die Begutachtung hätte nehmen sollen, andernfalls wird nämlich ein Kompromiss manchmal auch zur Makulatur.

Makulatur – das bringt mich gleich zum nächsten Punkt –: Auch wenn ich eingangs ge­sagt habe, dass es begrüßenswert ist, dass man hier gegen überlange Verfahren vor­geht – ich sehe hier schon den Paradigmenwechsel –, muss ich sagen: Mit dieser prin­zipiellen Festschreibung einer maximalen Verfahrensdauer sehen wir aber schon diese Bestimmung mehr als Makulatur, vielleicht hat sie noch einen gewissen psychologi­schen Effekt.

Der Kern des Problems liegt woanders, das wissen Sie, Herr Minister, wahrscheinlich ganz genau: Das ist die personelle Unterbesetzung in den Staatsanwaltschaften, das ist die Überlastung, das sind natürlich auch die Komplexität der Fälle und lange Warte­zeiten bei Berichten und Weisungen. Ich glaube, da muss man ansetzen und etwas tun. Wir werden in den nächsten Jahren, glaube ich, darüber noch Diskussionen füh­ren, auch wenn es wieder um budgetäre Fragen geht.

Zum Mandatsverfahren ist schon sehr viel gesagt worden. Ich möchte nur auf einen Aspekt hinweisen, den ich auch im Ausschuss vorgebracht habe: Wenn man bedenkt,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite