dass rund 30 Prozent der Verurteilten Ausländer sind, ist es ganz besonders wichtig, bei diesen Mandatsverfahren, bei den Strafverfügungen darauf zu schauen, dass das übersetzt ist und dass insbesondere die Rechtsbelehrung in der Sprache erfolgt, die diese Person spricht, denn sonst haben wir, glaube ich, in der Praxis ein wirkliches Problem, das Problem, dass die Rechtsstaatlichkeit da beeinträchtigt ist.
Also darauf poche ich, und ich bitte, dass man sozusagen auch schon davor, dass nämlich die Exekutivbeamten in ihrer Tätigkeit schon mit einer gewissen Sensibilität, was dieses Thema angeht, vorgehen.
Ich bringe heute einen Entschließungsantrag ein – das wurde auch schon vom Kollegen Stefan erwähnt. Wir begrüßen die Verdoppelung des Kostenersatzes bei Freispruch – das ist ein erfreuliches Zeichen –, aber wenn man gerade den Tierschützerprozess gesehen hat, wo es ja nicht im Einflussbereich des Angeklagten gelegen ist, wie viele andere Angeklagte es da noch gibt und wie lange sich solch ein Verfahren hinzieht, und weiß, welche Kosten da anfallen können, dann ist es, glaube ich, ganz wesentlich, dass wir den vollen Kostenersatz im Strafverfahren einführen.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend vollen Kostenersatz bei Freispruch im Strafverfahren
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den der volle Kostenersatz nach den Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte bei Freispruch im Strafverfahren gewährleistet wird.“
*****
Alles in allem gratuliere ich aber, es ist eine sehr umfassende Reform. Eine ein bisschen längere Begutachtungsfrist hätten wir uns gewünscht, dann hätten wir es halt erst im Herbst beschlossen. Ich denke, das wäre kein Problem gewesen. Aber auch wir werden in dritter Lesung dieser Novelle zustimmen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
16.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend vollen Kostenersatz bei Freispruch im Strafverfahren
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschuss (203 d.B.) über die Regierungsvorlage (181 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Suchtmittelgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührenanspruchsgesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014)
Derzeit erhalten Angeklagte bei einem Freispruch gemäß § 393a StPO maximal einen Kostenersatz von EUR 5.000,00. Mit Inkrafttreten der StPO-Novelle 2014 wird der Kos-
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