Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 141

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Das Ganze wurde also in eine richtige Richtung gebracht, so dass wir letztlich heute in dritter Lesung zustimmen werden. Für die zweite Lesung verlangen wir getrennte Ab­stimmung, um das Mandatsverfahren ablehnen zu können und um auch zu demons­trieren, dass wir da nach wie vor trotz dieser Verbesserungen Probleme sehen. Wir an­erkennen aber, wie gesagt, die Verbesserungen und auch den zusätzlichen Hinweis, dass man das in der Praxis überprüfen und kontrollieren wird.

Das sind die wesentlichen Punkte. Ein Thema möchte ich zum Schluss noch anspre­chen, nämlich die Diskussion darüber, ob es einen Kostenersatz im Strafverfahren ge­ben soll. – Ich bin der Überzeugung, dass das sehr wohl notwendig ist. Man kann zwar keinen unmittelbaren Vergleich zum Zivilprozess ziehen, das ist schon richtig, anderer­seits sollten wir uns das einmal vor Augen führen: Wir sind der Staat, der anklagt, und der Bürger ist einem Verfahren unterworfen. Letztlich stellt sich heraus, dass er un­schuldig ist, er hat aber alle Probleme gehabt, die damit zusammenhängen.

Jeder, der irgendwann einmal in ein solches Verfahren hineingezogen wurde oder die­ses vielleicht nur als Zeuge verfolgt hat, weiß: Das ist sehr anspannend, und man hat sehr hohe Kosten und sehr große Probleme damit. Man hat Anwaltskosten, Verfah­renskosten und so weiter zu tragen. Und ich meine, dass man sagt, dass es unzulässig ist, diesen Aufwand auszugleichen, ist einfach nicht richtig! Es muss hier eine gewisse Waffengleichheit geben.

Wenn jemand verurteilt wird, dann hat er eben die Strafe. Der Staat ist damit befriedigt, dass er eine Strafe verhängt. Wenn es aber einen Freispruch gibt, dann muss dem Rechtsunterworfenen der Aufwand abgegolten werden. Der Staat muss doch anerken­nen, dass möglicherweise ein Fehler unterlaufen ist oder zumindest eine falsche Per­son angeklagt wurde, und all die Schwierigkeiten, die der Betroffene hatte, müssen dann eben ausgeglichen werden. Dafür müssen wir uns etwas überlegen. Das muss im Rahmen des Budgets möglich sein, zu diesem Grundsatz müssen wir uns durchringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Summa summarum: Wir meinen, das Glas ist nicht nur halb voll, sondern es ist mehr als zur Hälfte voll, und daher werden wir heute, wie gesagt, zustimmen. Der Rechts­staat hat hier in weiten Bereichen gewonnen. Es gibt jedoch noch immer einiges zu verbessern, und in diesem Sinn werden wir uns der Diskussion weiter stellen und hof­fen, dass das so wie bisher auf einer sehr – wie man betonen muss – sachlichen Ebe­ne weitergeht und dass wir weitere Reformen auf den Weg bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


16.13.05

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte zunächst auch auf das Thema Vorratsdatenspeicherung eingehen.

Auch ich habe mich gefreut, dass der Verfassungsgerichtshof diesbezüglich aufhebend erkannt hat, dass diese Regelung rechtswidrig ist. Wir leben in einem Spannungsver­hältnis zwischen Transparenz und Intimsphäre und müssen zwischen diesen Rechts­gütern einen Ausgleich finden, der deshalb immer schwieriger wird, weil wir immer strengere Kriterien an diese Begriffe anlegen, so dass der Zwischenraum viel geringer wird. Es gibt fast keine Grauzone mehr zwischen dem Bereich, wo Transparenz gebo­ten ist, und dem Bereich, wo es sich um Intimsphäre handelt. Das wird schwieriger. Dennoch müssen wir immer – das ist unsere Aufgabe als Juristen – einen gewissen Ausgleich finden.

Wenn allerdings der Verfassungsgerichtshof ein Erkenntnis fällt, dann glaube ich nicht, dass man von einer „schallenden Ohrfeige“ sprechen kann. Abgesehen davon, dass


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