Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 149

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tes aufrechtzuerhalten, ja sie sogar weiterzuentwickeln. Vor allem muss unser Rechts­system permanent verändert und verbessert werden, weil sich auch unsere Gesell­schaft ändert.

Früher sind vielleicht gewisse Dinge unter den Teppich gekehrt worden, heute aber werden diese nicht mehr toleriert, beispielsweise Gewalt in der Familie – ich sage: ganz zu Recht werden sie nicht mehr toleriert.

Andererseits darf unser Rechtsstaat aber auch nicht überfrachtet werden. Der Bürger muss in einer vertretbaren Zeit zu seinem Recht kommen. Und genau das sind die Hauptanliegen der vorliegenden Novelle, nämlich dass die Strafprozessordnung einer­seits schnellere Verfahren bringt und andererseits einen besseren Rechtsschutz dar­stellt.

Es ist schon einiges gesagt worden, daher kann ich meine Ausführungen kurz halten. Ich halte es auch für sinnvoll, dass das Ermittlungsverfahren auf drei Jahre verkürzt wird; amtswegig wird das überprüft. Eine Verlängerung ist natürlich möglich, wenn die Staatsanwaltschaft sagt, dass es ein sehr komplexes Verfahren ist – das kann dann um zwei Jahre verlängert werden.

Ich halte es auch für sinnvoll, dass es einen verbesserten Rechtsschutz gibt. Es ist ja fast ein bisschen ein Volkssport geworden, dass unbescholtene Bürger ohne einen Be­weis einer Straftat beschuldigt werden, so nach dem Motto: Irgendwas wird schon hän­gen bleiben!

Nach dem Gesetz wurden diese Personen bisher als Beschuldigte bezeichnet. Das trägt schon das Wort „Schuld“ in sich, daher ist es gut, dass wir das heute ändern und dass der Begriff des „Verdächtigen“ und des „Anfangsverdachts“ eingeführt wird. Ich meine, das bringt einen besseren Schutz der Persönlichkeit.

Gut ist auch das Mandatsverfahren für minder schwere Fälle, das wurde angespro­chen. Es kann ja durchaus sein, dass ein Bürger mit dem Auto fährt, plötzlich einen An­ruf bekommt und dadurch einen Unfall mit leichter Körperverletzung verursacht. Und dieser Autofahrer ist sich der Schuld bewusst und will auch Verantwortung überneh­men. In diesem Fall ist es gut, dass ein derartiges Mandatsverfahren die Möglichkeit schafft, dass einerseits der unschuldig Verunfallte zu seinem Recht kommt, dass der Staat, die Justiz sich Geld und Zeit ersparen und dass letztlich auch der Unfallverur­sacher, der sagt: Ja, ich habe da einen Fehler gemacht!, ohne aufwendiges Verfahren und ohne, dass es zu einer nervenaufreibenden Verhandlung kommt, zu einer Klärung der Situation kommt.

Ich finde auch, dass das Thema Gewalt in der Familie bei diesem Mandatsverfahren besondere Berücksichtigung finden soll. Wir haben das diskutiert. Die Dunkelziffer ist eine hohe. Es steigt leider die Zahl der Fälle, in denen Gewalt in der Hausgemeinschaft passiert. Daher ist es gut, dass hier dem Rechnung getragen wird. Vor allem, dass Frauen, wenn so etwas passiert – und insbesondere sind Frauen davon betroffen –, ei­ne umfassende Information über ihre Rechte bekommen und dass die Opfer dabei ge­schützt werden, ist wichtig. Der Herr Bundesminister hat es ja schon ausgeführt, dass auch NGOs beigezogen werden sollen, die diesen Opfern helfen sollen.

Herr Bundesminister, ich gratuliere Ihnen – Sie werden allseits gelobt, und das ist gut – und freue mich, dass bei derart schwierigen Materien hier gemeinsam an einem Strang gezogen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


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