Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 150

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

16.40.15

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem Redebeitrag dem Mandats­verfahren widmen.

Zwischen dem Ministerialentwurf und der heute vorliegenden Regierungsvorlage sind viele Änderungen eingearbeitet worden, die unter anderem von Opferschutzeinrichtun­gen vorgebracht wurden, die auf Experten- und Expertinnenebene, sei es nun von den unterschiedlichen Ministerien, sei es auch von den Klubs vorgebracht wurden, und wo Sie ein offenes Ohr gezeigt haben, Herr Minister, und entsprechend agiert haben, dass in dieser Regierungsvorlage sehr vieles noch Berücksichtigung gefunden hat.

Dass jetzt für Opfer die Möglichkeit besteht, Einspruch zu erheben, dass es grund­sätzlich nicht möglich ist, ein Mandatsverfahren anzusetzen, wenn sich das Opfer da­gegen ausspricht, das ist eine sehr wichtige Maßnahme in diesem Gesetzentwurf, in dieser Regierungsvorlage.

Ich bin immer schon frauenpolitisch aktiv gewesen. Ich habe mich immer für die Rechte der Opfer eingesetzt. Dass hier, so hoffe ich doch, die Opferschutzeinrichtungen be­ziehungsweise deren Bedenken Berücksichtigung gefunden haben, darüber bin ich schon sehr froh und auch beruhigt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Steinacker, Kolleginnen und Kollegen einbringen.

In diesem Entschließungsantrag geht es darum, dass wir Sie, Herr Bundesminister, er­suchen, im Zusammenhang mit der Einführung des Mandatsverfahrens in § 491 StPO folgende begleitende Maßnahmen durchzuführen:

1. Rechtzeitig vor Inkrafttreten der Regelungen des Strafprozessrechtsänderungsge­setzes 2014 im Rahmen eines Einführungserlasses alle in Strafsachen tätigen Rich­terinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter sowie Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass bei der Anwendung der neuen Verfahrensart besonders da­rauf zu achten ist, dass alle Verfahrensbeteiligten, die von einem Mandatsverfahren betroffen sein könnten, insbesondere Opfer, individuell und umfassend über ihre Rech­te belehrt werden. – Ein wichtiger Punkt, dieser Einführungserlass. –

2. In die erforderliche Anpassung der Formulare zur Information und Belehrung für Op­fer die im Bereich des Gewaltschutzes tätigen NGOs (insbesondere die Gewaltschutz­zentren in Wien, also die Interventionsstelle, und den Weissen Ring) rechtzeitig ein­zubeziehen. – Eine wichtige Maßnahme für die Opferschutzeinrichtungen, die ja immer mit den Opfern zu tun haben. –

3. Bis zum 30. Juni 2017 dem Parlament eine Auswertung der Anwendungszahlen des Mandatsverfahrens unter größtmöglicher Aufschlüsselung aller wesentlichen Parame­ter (Anzahl der Einsprüche, Deliktsart, Betroffenheit der Opfer und anderes mehr) zu übermitteln und darüber zu berichten, ob die Erfahrungen mit dem Mandatsverfahren dessen Beibehaltung begründen können.

*****

Mit diesem Entschließungsantrag, mit diesem Zusatz kann ich dieser Vorlage auch mit gutem Gewissen zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite