Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 151

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Steinacker, Mag. Wurm, DI Berlakovich, Kollegin­nen und Kollegen

betreffend Sicherstellung einer opfergerechten Abwicklung des Mandatsverfahrens

eingebracht im Zuge der Debatte über den Ausschussbericht betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Suchtmittelgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Geschworenen- und Schöffen­gesetz 1990 und das Gebührenanspruchsgesetz geändert werden (Strafprozessrechts­änderungsgesetz 2014) (203 d.B.)

Im Strafprozessrechtänderungsgesetzes 2014 wird die Einführung eines schriftlichen Mandatsverfahrens vorgeschlagen.

Auf Ebene der Bezirksgerichte und der Einzelrichter des Landesgerichts soll es künftig möglich sein, ein Strafverfahren wegen Vergehen einer beschleunigten Verfahrensab­wicklung zuzuführen, wenn die Sach- und Rechtslage umfassend geklärt ist, der Ange­klagte zum Anklagevorwurf vernommen worden ist und keine Beeinträchtigung der Rechte und Interessen des Opfers zu befürchten ist.

Zur Klärung dieser Voraussetzungen soll es dem Gericht auch freistehen, Angeklagten und Opfer zu vernehmen und gegebenenfalls auch die Frage der Schadensgutma­chung einer vergleichsweisen Bereinigung zuzuführen.

Im Begutachtungsverfahren und in anschließenden Gesprächen haben Opferschutzor­ganisationen Bedenken gegen diese Verfahrensart wegen der möglichen Verkürzung von Opferrechten und der mangelnden Eignung zur Behandlung von Gewalttaten im familiären Naheverhältnis geäußert.

Diese Kritik ist ernst zu nehmen: es darf vor allem zu keiner auch nur scheinbaren Ver­nachlässigung der Signalwirkung einer öffentlichen Hauptverhandlung in Fällen häus­licher Gewalt kommen. Das Interesse der Opfer, hier vor allem der Frauen an umfas­sender Information und Aufklärung ist eben so wichtig, wie eine weitere Sensibilisie­rung im Bereich der Justiz, Gewalttaten in familiären Beziehungen den gebührenden Stellenwert einzuräumen und Opfer auch zu ermächtigen, ihre Interessen vor Gericht deutlich vertreten zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, im Zusammenhang mit der Einführung des Mandatsverfahrens in § 491 StPO folgende begleitende Maßnahmen durchzuführen:

1. Rechtzeitig vor Inkrafttreten der Regelungen des Strafprozessrechtsänderungsge­setzes 2014 im Rahmen eines Einführungserlasses alle in Strafsachen tätigen Rich­terinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter sowie Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte nachdrücklich darauf hinweisen, dass bei der Anwendung der neuen Verfahrensart besonders darauf zu achten ist, dass alle Verfahrensbeteiligten, die von einem Mandatsverfahren be­troffen sein könnten, insbesondere Opfer, individuell und umfassend über ihre Rechte belehrt werden.

 


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