2. In die erforderliche Anpassung der Formulare zur Information und Belehrung für Opfer die im Bereich des Gewaltschutzes tätigen NGOs (insbesondere die Gewaltschutzzentren und den Weissen Ring) rechtzeitig einzubeziehen.
3. Bis zum 30. Juni 2017 dem Parlament eine Auswertung der Anwendungszahlen des Mandatsverfahrens unter größtmöglicher Aufschlüsselung aller wesentlichen Parameter (Anzahl der Einsprüche, Deliktsart, Betroffenheit der Opfer uam) zu übermitteln und darüber zu berichten, ob die Erfahrungen mit dem Mandatsverfahren dessen Beibehaltung begründen können.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.
16.44
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist schon mehrfach erwähnt worden: Das Mandatsverfahren ist einer der zentralen Punkte der heutigen Novellierung der Strafprozessordnung. Wenn auch von verschiedener Seite her Bedenken in die eine oder andere Richtung angemeldet wurden, so darf man doch festhalten, dass nach den intensiven Diskussionen, insbesondere über die Höhe des maximal möglichen Strafausspruches, die Vertretung durch einen Anwalt bei Verhängung einer bedingten Haftstrafe erreicht wurde und – die Genossin Wurm hat es schon erwähnt – insbesondere auch, dass das Opfer selbst – und das ist ja eine relativ einmalige Gelegenheit im Strafverfahren – durch einen Einspruch das gesamte Verfahren kippen und damit die Anordnung einer Hauptverhandlung erreichen kann. Der Herr Bundesminister hat es schon erwähnt.
Nach diesen ganzen Diskussionen liegt nun ein aus unserer Sicht praktikabler Entwurf zur Beschlussfassung vor.
Im Rechtsvergleich finden sich auch in der Bundesrepublik Deutschland und in der Schweiz seit Jahren in Kraft befindliche ähnliche Regelungen für derartig gelagerte Fälle, mit welchen durchaus positive Erfahrungen gemacht wurden. Ich kann hier nur der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die Bedenken, die der Kollege Steinhauser geäußert hat, dass es hiedurch zu Einschränkungen bei den Diversionen, beim Außergerichtlichen Tatausgleich kommt oder es sich sogar in Richtung Prozessabsprachen bewegen könnte, unbegründet sind, dass diese Entwicklungen nicht stattfinden.
Insofern finde ich auch den eingebrachten Entschließungsantrag extrem sinnvoll und wichtig, dass eben die Auswertung der Anwendungszahlen des Mandatsverfahrens bis 30. Juni 2017 dem Parlament zu übermitteln ist und darüber zu berichten ist, ob die Erfahrungen mit dem Mandatsverfahren dessen Beibehaltung begründen können.
Eines der Hauptargumente, warum das Verfahren eingeführt wird, war ja Verfahrensvereinfachung, Verfahrensbeschleunigung und damit verbunden Arbeitsentlastung für die zuständigen Gerichte. Da ist es schon interessant zu erfahren, ob die gesetzten Ziele mit der neuen Verfahrensart auch erreicht werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.
16.46
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Das Strafprozessrecht hat Re-
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