formbedarf. SPÖ und ÖVP haben sich dazu im Arbeitsprogramm der Bundesregierung klar bekannt. Heute liegen konkrete Reformvorschläge zur Beschlussfassung vor.
Zum kontrovers diskutierten Mandatsverfahren möchte ich feststellen, die Reformziele auf den Punkt gebracht, das heißt für mich, das Strafverfahren soll schneller gehen, aber nicht schlechter werden.
Wie kann das Verfahren gestrafft und beschleunigt werden, wie können dabei aber einige für uns wichtige Grundsätze ausgebaut werden? – Zu diesen Grundsätzen zähle ich mehr Opferschutz, starke Grundrechte für den Beschuldigten gegenüber dem mächtigen Staat, ein hohes Maß an Transparenz, einen positiven Rahmen schaffen, dass Strafprozesse besonnen und sachlich ablaufen.
Im ersten Entwurf des Ministeriums blieb noch vieles offen, was zu heftigen Diskussionen in und zwischen den Fraktionen geführt hat. Aber trotz einer kurzen Begutachtungsfrist konnten in den Verhandlungen zwischen den Fraktionen viele Bedenken ausgeräumt werden, was sich im Abänderungsantrag der Regierungsparteien im Ausschuss ausdrückte.
Ein Kritikpunkt am Mandatsverfahren war, dass der direkte Kontakt des Angeklagten zum Gericht, die Konfrontation in der Verhandlung, der mahnende präventive Urteilsspruch des Gerichts eben fehlt. Dies wurde nun berücksichtigt. Das Mandatsverfahren ist bei jugendlichen Angeklagten nicht anzuwenden, wie wir es nun im § 32 Abs. 4 finden.
Das viel diskutierte Mandatsverfahren wird jetzt, nach der Abänderung, nur bei Delikten verhängt, die mit Geldstrafe oder bedingter Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden, wie zum Beispiel gefährliche Drohung, Nötigung, Körperverletzung, fortgesetzte Gewaltausübung.
Opfer erhalten ein Einspruchsrecht gegen das Mandatsverfahren und nun gilt Verteidigerpflicht bei einer Verhängung einer ein Jahr nicht übersteigenden bedingten Freiheitsstrafe.
Das Mandatsverfahren ist ja bloße Option für den Richter oder die Richterin, in eindeutigen Fällen bei Vorliegen eines Geständnisses eben das Strafverfahren zu straffen, zu beschleunigen und dass mit einem klaren gesetzlichen Auftrag dabei die Interessen sämtlicher Betroffener zu berücksichtigen sind, wozu ja auch der Entschließungsantrag noch aufruft und dazu Stellung genommen wird.
In den Verhandlungen konnte die SPÖ erreichen, dass die Einspruchsfrist nun vier Wochen beträgt, statt der sehr knappen 14 Tage im Ministerialentwurf.
Damit können wir heute einen vernünftigen Ausgleich vorlegen. Die Reform des Strafprozessrechts geht in eine neue zeitgemäße Phase. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 203 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Stefan vor.
Ich werde daher zunächst über den vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
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