lichen und sich vielfach überlagernden Gesundheits- und Pflegestrukturen zu einem einzigen bundesweit einheitlichen Organisations-, Finanzierungs- und Beitragssystem vorsieht.“
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Ich ersuche um Annahme. (Beifall beim Team Stronach.)
15.16
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Dietrich eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Harmonisierung des Gesundheitssystems“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 3 - Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gem. § 19 Abs. 2 GOG-NR anlässlich der Ernennung der neuen Mitglieder der Bundesregierung - samt Debatte
Das Gesundheitssystem ist eines der wichtigsten Fundamente unseres Landes. Aus Sicht des Team Stronach ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass das Gesundheitssystem langfristig finanzierbar bleibt und für die Menschen die optimale Versorgung, die auch die Pflege miteinschließt, sicherstellen kann. Gesundheit und Pflege gehören untrennbar zusammen.
Das deutsche Bundesland Bayern ist hinsichtlich Größe und Einwohnerzahl durchaus mit Österreich vergleichbar. Bayern kommt mit einer Regierung und mit einer Steuerungskompetenz aus, um sein Gesundheitssystem zu organisieren.
In Österreich gibt es dagegen immer noch neunzehn unterschiedliche Versicherungsträger im Gesundheitsbereich. Dieses „Mehr-Kassensystem“ schafft ein „Mehr-Klassensystem“ zum Nachteil der Versicherten, die einer effizienten Verwaltungsgestaltung diametral entgegenstehen.
Das bestehende Versicherungssystem ist unfair und intransparent. Unterschiedliche Leistungen für die Versicherten, unterschiedliche Honorarordnungen für Ärzte und neunzehn getrennt voneinander arbeitende Verwaltungsapparate belasten das Budget, erhöhen die Sozialabgaben und schaffen keinerlei Mehrwert.
Große Herausforderungen wie etwa die Absicherung der Pflege werden nicht angegangen und unter Missachtung der tatsächlichen demografischen Entwicklung zu Lasten der Steuerzahler weiter in die Zukunft verschoben.
Um diese Problematik zu lösen, bedarf es eines einheitlichen nationalen Gesundheitssystems mit zentraler Steuerung und klaren Strukturen. Ein solches Gesundheitssystem soll die Grundversorgung der Menschen sicherstellen und die zur Finanzierung erforderlichen Beiträge einheben. Sämtliche notwendige medizinische und pflegerische Leistungen, egal ob diese stationär oder ambulant erbracht werden, können unter Verwendung der Mittel der Beitragszahler nur noch über eine einzige Verwaltungseinheit abgerechnet werden.
Kernpunkt der Umstrukturierung zu einem harmonisierten öffentliche Gesundheitswesen ist das Bekenntnis zu einer einzigen Struktur und der damit verbundenen Befreiung von Bundesländergrenzen. Das ermöglicht die Zusammenlegung aller gleichge-
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