Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung / Seite 113

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lichen und sich vielfach überlagernden Gesundheits- und Pflegestrukturen zu einem einzigen bundesweit einheitlichen Organisations-, Finanzierungs- und Beitragssystem vorsieht.“

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Ich ersuche um Annahme. (Beifall beim Team Stronach.)

15.16


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Dietrich eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Harmonisierung des Gesundheitssystems“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 3 - Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gem. § 19 Abs. 2 GOG-NR anlässlich der Ernennung der neuen Mitglie­der der Bundesregierung - samt Debatte

Das Gesundheitssystem ist eines der wichtigsten Fundamente unseres Landes. Aus Sicht des Team Stronach ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass das Gesund­heitssystem langfristig finanzierbar bleibt und für die Menschen die optimale Versor­gung, die auch die Pflege miteinschließt, sicherstellen kann. Gesundheit und Pflege gehören untrennbar zusammen.

Das deutsche Bundesland Bayern ist hinsichtlich Größe und Einwohnerzahl durchaus mit Österreich vergleichbar. Bayern kommt mit einer Regierung und mit einer Steue­rungskompetenz aus, um sein Gesundheitssystem zu organisieren.

In Österreich gibt es dagegen immer noch neunzehn unterschiedliche Versicherungs­träger im Gesundheitsbereich. Dieses „Mehr-Kassensystem“ schafft ein „Mehr-Klas­sensystem“ zum Nachteil der Versicherten, die einer effizienten Verwaltungsgestaltung diametral entgegenstehen.

Das bestehende Versicherungssystem ist unfair und intransparent. Unterschiedliche Leistungen für die Versicherten, unterschiedliche Honorarordnungen für Ärzte und neunzehn getrennt voneinander arbeitende Verwaltungsapparate belasten das Budget, erhöhen die Sozialabgaben und schaffen keinerlei Mehrwert.

Große Herausforderungen wie etwa die Absicherung der Pflege werden nicht ange­gangen und unter Missachtung der tatsächlichen demografischen Entwicklung zu Las­ten der Steuerzahler weiter in die Zukunft verschoben.

Um diese Problematik zu lösen, bedarf es eines einheitlichen nationalen Gesundheits­systems mit zentraler Steuerung und klaren Strukturen. Ein solches Gesundheitssys­tem soll die Grundversorgung der Menschen sicherstellen und die zur Finanzierung erforderlichen Beiträge einheben. Sämtliche notwendige medizinische und pflegerische Leistungen, egal ob diese stationär oder ambulant erbracht werden, können unter Ver­wendung der Mittel der Beitragszahler nur noch über eine einzige Verwaltungseinheit abgerechnet werden.

Kernpunkt der Umstrukturierung zu einem harmonisierten öffentliche Gesundheitswe­sen ist das Bekenntnis zu einer einzigen Struktur und der damit verbundenen Be­freiung von Bundesländergrenzen. Das ermöglicht die Zusammenlegung aller gleichge-


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