schleichend vollzogen werden, da sie einzeln betrachtet wohl oft zu klein sein werden, um vom Gesetzgeber abgesegnet werden zu müssen. In Summe und im Laufe der Zeit werden sie aber deutlich erkennbar sein. Die EU Kommission befürwortet außerdem ein „Fast-Track-Verfahren“ für Änderungen von TTIP. Dadurch könnten Änderungen am Vertragstext wie etwa das Hinzufügen von Anhängen ohne Zustimmung des EU-Parlaments oder einzelner Mitgliedsstaaten vollzogen werden.
Einer der bekanntesten Kritikpunkte ist der Investorenschutz. Die Regelung betreffend Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) ermöglicht Konzernen, gegen missliebige Gesetze der EU bzw. eines Staates aufgrund der Gefährdung von legitimen Gewinnerwartungen zu klagen. Grundsätzlich ist es von elementarer Bedeutung, dass Staaten vor unabhängigen, internationalen Schiedsgerichten verklagt werden können. Beispielsweise könnten korrupte Staaten Unternehmen sonst willkürlich enteignen, ohne dass diese sich vor einer neutralen Instanz wehren können.
Die Frage ist aber, wie diese Gerichte besetzt sind. Insofern werden von den Kritikern intransparente Schiedsgerichte befürchtet, abseits des demokratischen Rechtssystems. Kritiker sprechen vom „regulatory chill“ durch Investorenschutz, einer „Abkühlung“ der Politik. Damit ist gemeint, dass die Furcht vor Klagen und etwaigen Millionen- bzw. Milliardenzahlungen die Gesetzesgestaltung beeinflussen bzw. bremsen könnte. Die EU-Kommission setzte die Verhandlungen zum Investorenschutz drei Monate aus, um eine öffentliche Konsultation zu initiieren. Dies hinderte in Brüssel aber niemanden, eben in dieser Zeit eine EU-Verordnung im EU-Parlament zu verabschieden, welche die Zuständigkeit in einem ISDS-Verfahren regelt, die bereits am 17.September 2014 in Kraft getreten ist. Konkret wird darin geregelt, ob ein Mitgliedstaat oder die Kommission in einem Verfahren als Beklagte auftreten, wer die Kosten trägt und wer für eventuelle Schadensersatzansprüche aufkommt. Außerdem wird die Kommission befähigt, Mitgliedstaaten unter Umständen anzuweisen, einen Vergleich zu akzeptieren. Es sei erwähnt, dass diese Verordnung bereits vor einem Jahr ausverhandelt wurde und längst nicht mehr dem aktuellen Diskussionsstand entspricht.
„Geleakte“ Dokumente werfen inhaltliche Fragen auf: Gefahr der Wasserprivatisierung und Gefahr für die Lebensmittelqualität? Welche Vorteile gibt es?
Was „über die Köpfe“ der europäischen Bürgerinnen und Bürger verhandelt wird, ist aktuell nicht abschätzbar. Konkrete Inhalte der Abkommen erfährt die breite Öffentlichkeit hauptsächlich durch geleakte Dokumente, die oft gegenteilig zu offiziell Kommuniziertem stehen. So wurde die Wasserversorgung in einem geleakten Dokument zu TTIP nicht explizit von den Verhandlungsinhalten ausgeschlossen, wenngleich die EU-Verhandler dort Vorbehalte („reservations“) gegen eine Deregulation des Energie- und Wassersektors angemeldet haben. Die EU-Kommission hingegen dementiert, dass die Wasserversorgung "Gegenstand der Verhandlungen für ein Transatlantisches Partnerschaftsabkommen" sei. Auch der Verhandlungsvorschlag für Regelungen des Energiesektors im Rahmen von TTIP wurde geleakt. Er beinhaltet u.a. eine Einschränkung der Umsetzung nationaler Programme für erneuerbare Energien und die Ausdehnung von Exporten fossiler Energierohstoffe aus den USA in die EU. Dadurch würden nationale Regierungen in der Gestaltung ihrer Energiepolitik beschnitten. Ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf Klimaziele, Energiewende, etc. Auch beim Thema Lebensmittelsicherheit mahnt ein geleakter Entwurf zur Vorsicht: Kontrollen im Einfuhrhafen zur Überprüfung importierter Lebensmittel sollen demnach abgeschafft werden. Argumentiert wird dies mit der gleichwertigen Anerkennung der Vorschriften, Gesetze und Durchsetzungsmaßnahmen zur Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit. Frei nach dem Motto: „Wir kontrollieren sowieso beim Export, also braucht ihr beim Import nicht mehr zu kontrollieren“. Das Vorsorgeprinzip der EU dürfte demnach als Handelshemmnis gelten. Schwierig wäre dann auch, Importe aus Län-
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