dern, in denen Tier- oder Pflanzenkrankheiten ausgebrochen sind, zu verhindern. Der Weg für „hormongefüttertes Rindfleisch“ und weitere „Spezialitäten“ wäre geebnet. Gerade der Tier- und Pflanzenschutz bzw. die Lebensmittelsicherheit darf dem Killerargument „Wirtschaftswachstum“ nicht geopfert werden, da der „Feinkostladen Österreich“ sonst „zusperren“ kann. Konträr zum geleakten Dokument berichtet Bundesminister Rupprechter (1558/AB), dass Österreich erreicht habe, „dass im EU Mandat v.a. im Bereich sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen wird, wonach insbesondere bei ungenügender wissenschaftlicher Beweislage jeder Vertragspartner Maßnahmen zum Schutz von Menschen-, Tier- und Pflanzenleben oder Gesundheit ergreifen kann.“ Auch das seitens der USA propagierte „Sound of science“-Prinzip steht zu dieser Aussage konträr. Demnach wären regulatorische Eingriffe nur gerechtfertigt, wenn sie auf Beweisen beruhen, wobei die Beweislast bei den Behörden liegt. Was dies gegebenenfalls für gentechnisch veränderte Organismen bedeutet, liegt auf der Hand.
Grundsätzlich begrüßenswert sind die von der EU versprochenen zwei Millionen zusätzlichen Arbeitsplätze, wenngleich die Zahl in Proportion zur gesamten Bevölkerung - also 800 Millionen Menschen - zu sehen ist. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass dieses Plus an Arbeitsplätzen nur in einigen Sektoren bzw. Regionen ankommen wird, während in anderen Bereichen auch mit Arbeitsplatzverlusten zu rechnen ist. Auch die Tatsache, dass vom Verhandlungspartner USA die acht Kernnormen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen) nicht eingehalten werden, könnte konsequent weitergedacht durch Abkommen wie TTIP zu ernsthaften Problemen führen. In den USA gibt es kein Recht auf kollektiv verhandelte Tarifverträge. Mindestlöhne könnten als Handelshemmnis betrachtet werden. Auch „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist dort nicht gesetzlich gedeckt, ebenso wenig wie ein Verbot der Diskriminierung in der Arbeitswelt (aufgrund der Herkunft, Religion, Geschlecht, ...). Aus Kostengründen hätten viele europäische Firmen einen Anreiz, in die USA abzuwandern. Über eine US-Niederlassung könnte dann auch gegen rechtliche Vorschriften des eigenen Staates geklagt werden. In einer Anfragebeantwortung (1675/AB) bestätigte auch die ehemalige Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, dass negative Auswirkungen von TTIP nicht ausgeschlossen werden können.
Abstimmung der Abkommen im Parlament – Ja, natürlich! / Volksabstimmung – Ja bitte!
Noch nicht gänzlich geklärt ist die Frage, ob all diese Abkommen die nationalen Parlamente überhaupt passieren müssen. Im Lissabon-Vertrag wurde festgelegt, dass Handelsabkommen nur vom Ministerrat und vom Europaparlament ratifiziert und sogenannte gemischte Abkommen aufgrund nationaler Zuständigkeiten die nationalen Parlamente passieren müssen. Es ist unklar, welche Regelungen einschlägig sind. So möchte EU-Chefunterhändler und Handelskommissar De Grucht die Frage, welche Klauseln in einem solchen Abkommen die nationale Zuständigkeit auslösen, vor dem Europäischen Gerichtshof klären lassen. Bereits ein Unterpunkt im Vertragstext oder ein Zusatzprotokoll reicht, um die nationale Mitsprache ein- bzw. auszuschalten.
Wenig beruhigend ist, dass die österreichische Bundesregierung keine einhellige Meinung darüber hat, ob es überhaupt zu einer Abstimmung im österreichischen Parlament kommen wird. Bundesminister Ostermayer spricht von einem gemischten Abkommen, „als solches wäre der Abschluss des Abkommens daher gemäß Art. 50 B-VG vom Nationalrat zu genehmigen“ (1679/AB), während Bundesminister Hundstorfer (1572/AB) meint, dass „eine endgültige Entscheidung darüber prinzipiell erst möglich sei, wenn die Verhandlungstexte als ausreichend stabil erachtet werden, um eine der-
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