Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 33

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artige Überprüfung durchführen zu können. Dies ist in der jetzigen Verhandlungsphase noch nicht der Fall.“

Alles in allem muss vermieden werden, dass die EU Kommission den Europäerinnen und Europäern - ohne Einblick in die Verhandlungen zu gewähren - ein ausverhan­deltes Abkommen mit weitreichenden Konsequenzen vorlegt, ohne dass sichergestellt ist, dass es überhaupt zu einer verpflichtenden Abstimmung in den Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten kommt.

Dies ist umso wichtiger, als dass nach derzeitigem Erkenntnisstand Ausstiegsklauseln nicht vorgesehen sind und es für eine Vertragsänderung Einigkeit mit den Vertrags­partnern bedarf. Damit gibt es nach einer Ratifizierung realistisch gesehen keine Möglichkeit auf Änderungen und definitiv keinen Weg zurück - es sei denn, ein Mitgliedsstaat tritt aus der EU aus. Als Beispiel sind hier die (erfolglosen) Reform­bestrebungen zum EURATOM-Vertrag anzuführen. Da das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA), das den Investorenschutz beinhaltet, kurz vor dem Abschluss steht, ist es allerhöchste Zeit, dass die betroffene Bevölkerung in die Entscheidung, ob CETA, TiSA und TTIP mitgetragen werden sollen, eingebunden wird.

Zu 3.) „Die Eurokratur der Regulierer“

Zwei Hauptprinzipien der EU wurden durch den Regulierungswahn der EU-Bürokraten gebrochen:

1. die Subsidiarität und

2. die „No Bail Out“ - Klausel.

Nun kommen zu der schon jetzt überbordenden österreichischen Bürokratie weitere EU-Vorgaben hinzu und reichen bis in die heimischen Haushalte. Nach der Gurkenkrümmung will die EU noch tiefer in die heimischen Haushalte eingreifen. Ob Staubsauger, Kaffeemaschinen, Backöfen oder Transformatoren - die Brüsseler Regulierungswut kennt mittlerweile keine Grenzen. Die Ökosparmaßnahmen werden in heimischen Haushalten zur Belastung, die Konsumenten strikt bevormundet.

Nicht nur, dass Staubsauger auf 1600 Watt Verbrauch reglementiert wurden. Ab 2017 dürfen keine Geräte mehr vertrieben werden, die mehr als 900 Watt verbrauchen. Da auch die Staubaufnahme reguliert wird, liegt auf der Hand, dass das Putzen länger dauern wird. Hätten die EU-„Experten“ selbst ein derartiges Gerät verwendet, wäre ihnen aufgefallen, dass schon seit Jahren die Staubsaugerleistung elektronisch nach Bedarf geregelt wird. Zudem sind diese Reinigungsgeräte oft Jahrzehnte im Einsatz - die Stromersparnis wird also nur marginal sein.

Der nächste Anschlag auf die Haushalte folgt schon am 1. November 2014; dann sind die Wäschetrockner dran. Das künftige „Standard-Baumwollprogramm“ soll auch den Energieverbrauch regeln. Es wäre wohl sinnvoller, anzuregen, dass Trocknungs­mög­lich­keiten im Freien oder auf Dachböden geschaffen werden - das gab es doch schon ...

Ab Jahreswechsel gibt es aus Brüssel nur noch „Kalten Kaffee“: Die Warmhaltefunktion der Kaffeemaschinen muss sich spätestens nach 40 Minuten abschalten. Für den privaten Haushalt zwar sinnvoll, nicht aber für Büros. Fraglich ist auch der verpflich­tende Energiesparmodus für drahtlose Netzwerkgeräte: Ständig neu einwählen zu müssen, entspricht nicht dem Sinn eines schnellen Internets.

Schon im nächsten Jahr wird der Strom- und Gasverbrauch von Herden, Backöfen und Dunstabzugshauben genauestens reguliert. Nach dem Wirkungsgrad von Transfor-


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