Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 41

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„Einer der bekanntesten Kritikpunkte ist der Investorenschutz.“

Der beschäftigt uns auch sehr: Wie schützt man Investoren?, und: Was ist bei einem Freihandelsabkommen notwendig und was ist überflüssig? Und Sie führen dann weiter aus:

„Die Regelung betreffend Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) ermöglicht Konzernen, gegen missliebige Gesetze der EU bzw. eines Staates aufgrund der Gefährdung von legitimen Gewinnerwartungen zu klagen.“

Dementsprechend müssten Sie ja für eine Investoren-Schutzklausel sein, denn „gegen missliebige Gesetze der EU bzw. eines Staates aufgrund der Gefährdung von legiti­men Gewinnerwartungen zu klagen“ wäre eigentlich ein Argument, diese Investitions­klausel bei jeder Art von Freihandelsabkommen in den Vordergrund zu stellen.

Wir sind der Meinung, dass es, gerade wenn es um die Vereinigten Staaten geht – die ja ein wesentlicher Handelspartner für Österreich sind –, nicht notwendig ist, so einen zusätzlichen Investorenschutz einzurichten, um, wie Sie schreiben, wegen der „Gefähr­dung von legitimen Gewinnerwartungen“ klagen zu können. (Abg. Kogler: Wer ist „wir“? Sind das Sie, oder ist das die Bundesregierung? Und was sagt der Herr Wirt­schaftsminister?)

Den Herrn Wirtschaftsminister können Sie ja selbst fragen (Abg. Kogler: Das machen wir morgen!), ich sage Ihnen meine persönliche Meinung, die eine politische Meinung ist, die ich als Bundeskanzler im Europäischen Rat so vertreten werde. Und ich vertrete sie aus Überzeugung, weil ich glaube, dass es natürlich Freihandelsabkommen in der Welt gibt, wo eine derartige Klausel, also ein Schlichtungsverfahren zum Schutz vor willkürlichen Enteignungen notwendig ist, aber gerade in der Europäischen Union, in Österreich oder in den Vereinigten Staaten braucht man das nicht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das sind rechtsstaatliche Länder, deren Gesetze und deren Verlässlichkeit aus­reichend sind, sodass es eben nicht notwendig ist, eine zusätzliche Investoren­schutz­klausel vorzusehen.

Man sieht schon, dass hier gewisse Widersprüchlichkeiten eine Rolle spielen, wenn man der Sache über die Überschrift hinaus ein bisschen auf den Grund geht.

Sie sprechen in Ihrem Antrag auch die von der EU versprochenen zwei Millionen zusätzlichen Arbeitsplätze an. Ich möchte zu diesen Investitionen speziell Stellung nehmen. Sie schreiben hier: „ wenngleich die Zahl in Proportion zur gesamten Bevölkerung“ der Europäischen Union – „also 800 Millionen Menschen – zu sehen ist“. Da muss ich Ihnen sagen, es sind zur Stunde 508 Millionen Menschen, noch nicht 800 Millionen in der Europäischen Union, das ist also eine „kleine“ Aufrundung.

Aber wo Sie recht haben, ist, dass ein Investitionsprogramm in der Größenordnung, wie es Jean-Claude Juncker vorgeschlagen hat, ein Programm, das die Investitionen für zusätzliche Arbeitsplätze bringen soll, auch eine Basis braucht. Und um diese Basis geht es jetzt in der Europäischen Union, und das ist wieder eine sehr wesentliche Frage, die Sie ansprechen: Wie kann man wirtschaftspolitisch der jetzigen Entwicklung eines relativ geringen Wachstums und in manchen Ländern sogar einer Rezession gegensteuern? Das geht nur durch Kaufkraftsteigerung und Investitionen.

Für Investitionen in jenen Ländern, die es am dringendsten bräuchten, die auch unsere Handelspartner sind und dadurch auch für unsere Exporte wichtig sind, muss die Kommission gemeinsam mit Wirtschaftsministern und natürlich Regierungsver­antwort­lichen, Finanzministern und ECOFIN ein Programm zusammenstellen, das auch tat­sächlich greift. Und das ist, wenn man es in die Tiefe diskutiert, nicht ganz so einfach


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