Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 72

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Türkei, Ananas aus Costa Rica, Clementinen aus Spanien, Kiwis aus Neuseeland, Mangos aus Brasilien oder Papayas aus Thailand mehr von der Welt gesehen haben als diejenigen, die sie kaufen und verzehren. Bei Fleischprodukten wird es schon schwieriger, denn die wenigsten Konsumenten wissen, dass Lamm aus Neuseeland, Rindfleisch aus Brasilien und Argentinien, Shrimps und Geflügel aus China oder Fisch (Pangasius) aus dem Mekong-Delta nach tausenden Reisekilometern u.a. als Gefrier­ware in Österreichs Supermärkten landen. Selbst die Fertigbackmischungen für die vorgebliche Frischware aus dem Supermarktaufbackofen beinhalten zum größten Teil Rohstoffe, die nicht aus Österreich stammen.

Und auch bei so Alltäglichem wie Kartoffel gibt es negative Beispiele. Im Frühjahr bot eine renommierte österreichische Supermarktkette heurige Kartoffel aus Ägypten an, obwohl zu diesem Zeitpunkt mit der Sorte „Eferdinger Landl“ ausreichend inländische Kartoffel höchster Qualität vorhanden waren. Solche Vorgehensweisen führen dazu, dass heimische Ware nicht konkurrenzfähig angeboten werden kann und vernichtet wird. Ausländische Ware ist trotz tausender, klimaschädigender Transportkilometer und fehlender Umweltstandards sowie fragwürdiger Produktionsweisen (Kinderarbeit etc.) in Österreich billiger zu haben, als die heimische Qualitätsproduktion vor Ort. Den österreichischen Konsumenten wird dabei tunlichst verheimlicht, wieviel Klimaschädi­gung und soziales Leid mit dem Angebot solcher Produkte verursacht wird. Solche Beispiele ließen sich für alle Bereiche der Lebensmittelproduktion fortsetzen.

Wir brauchen daher eine rechtlich verbindliche Regelung, die garantiert, dass auf allen angebotenen Lebensmitteln wo Österreich drauf steht, auch Österreich drinnen ist. Es muss Schluss sein mit Produkten, die sich als „österreichisch“ ausgeben dürfen, ob­wohl lediglich die Schlachtung bzw. die Verpackung in Österreich erfolgt. Österreich braucht ein transparentes Qualitätsgütesiegel-Gesetz für alle in Österreich ange­botenen Lebensmittel, das Herkunft, Erzeugungsart, Verarbeitung, Transport und Lagerung ausweist, um den Konsumenten den fairen Vergleich von Qualität und Preis zu ermöglichen. Nur so kann den österreichischen Konsumenten Lebensmittelwahrheit garantiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit, der Bun­desminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Ein­führung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen Qualitäts-siegels für alle in Öster­reich angebotenen Lebensmittel zu ermöglichen.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


15.29.08

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ja, der Dringliche Antrag, den wir heute besprechen, beinhaltet sehr viel Unzusammenhängendes. Das Wichtige scheint zu


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