Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 96

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Will man aber dieses Recht der Interpellation ausweiten, will man die Amtsverschwie­genheit gesetzlich ändern oder ein allgemeines Informationsrecht einführen, dann, Frau Kollegin Moser, haben Sie recht, dann brauchen wir ein neues Verfassungs­gesetz. (Abg. Brosz: Wie interpretieren Sie Artikel 52 Abs. 2?) Und solange wir das nicht haben, werden sich Minister, egal welcher Couleur, immer wieder auf diese Grenzen des Artikels 52 B-VG berufen.

Wir müssen uns daher auf die Rechnungshofberichte verlassen, und dankenswerter­weise hat der Herr Minister ja einen Rechnungshofbericht in Auftrag gegeben. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Bericht dann auch ins Parlament bekommen, und dann haben wir umfassende Informationen darüber.

Und wir haben als nächstes Instrument, das haben wir auch schon ausgeübt, eine Expertenladung im Kulturausschuss. Wir hatten ja Gelegenheit, mit Dr. Springer im Hinblick darauf zu reden. Recht ergiebig war das leider nicht, aber ich hoffe auf den Rechnungshofbericht und dass dieser dann ehebaldigst ins Haus kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

16.52


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeord-netem Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


16.52.39

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Was haben wir vom Herrn Bundesminister zuerst gehört in seiner Rede? – Ich, ich, ich. Woran erinnert man sich da natürlich als Kultursprecher? – Bach-Werke-Verzeich­nis 21, die Bekümmernis-Kantate: Ich, ich, ich, ich hatte viel Bekümmernis. Nichts anderes war es, was Ihren Ausführungen hier zu entnehmen war. Die Bekümmernis, die nämlich damit herauskommt, was tatsächlich in der Verfassung drinsteht. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Eiertänze, die hier jetzt aufgeführt wurden seitens der KollegInnen aus den Regie­rungsparteien, waren ja schon abenteuerlich. Frau Kollegin Hakel hat gesagt: Wie die Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger die Protokolle des Aufsichtsrates bekom­men hat, das will ich gar nicht wissen.

Frau Kollegin Hakel, mit so einer Aufklärungskultur kommen wir nicht weiter! (Beifall bei der FPÖ.) Also ich will es eigentlich schon wissen, wie Aufsichtsratsprotokolle, wo der Herr Minister nichts sagen darf, wo alles dem Datenschutz, dem Geheimnisschutz und so weiter unterliegt, wie die auf einmal trotzdem irgendwo landen können. Also mich interessiert es. Frau Kollegin Hakel, dass Sie es nicht interessiert, das hängt vielleicht damit zusammen, dass Sie mit der Kontrolle noch nicht richtig auf Du und Du sind.

Aber was heißt denn jetzt: Die Vollziehung wird kontrolliert, und die Frage der Privat­wirtschaftsverwaltung, der ausgegliederten Unternehmen, das ist nicht Vollzie­hung? – Ich bin zwar zufällig Verwaltungsorgan, bin auch Bundesminister, hab’ vom Herrn Bundespräsidenten ein schönes Dekret bekommen, schau’ am Monats­ersten auf meinen Gehaltszettel, da steht auch tatsächlich das Ministergehalt des Bundes­bezüge­gesetzes drauf, aber das, was ich tue, interessiert mich eigentlich überhaupt nicht, das ist überhaupt nicht Vollziehung.

Also ein Dekret zu bekommen und vielleicht das Salär am Monatsersten anzuschauen, das ist für mich auch zu wenig der Vollziehung. In der Verfassung steht nämlich ganz klar drinnen, Sie müssen Auskunft geben über die Akte in der Privatwirt-schafts­verwaltung. Frau Kollegin Fekter hat sogar gemeint, das ist ja nur ein Auskunftsrecht


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