Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 100

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dem Nationalrat und dem Bundesrat zusteht. (Abg. Rosenkranz: Ich kann es nicht direkt, deshalb muss ich Sie fragen!)

Ich bin schon der Meinung, wenn schon der Rechts- und Legislativdienst des Hauses sich der herrschenden Lehre anschließt, auch der Verfassungsdienst diese Meinung hat, dass Sie auch mir zugestehen, dass ich mich dieser Lehre und dieser Inter­pre­tation anschließe. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Im Proto­koll mit Doppel-e geschrieben!)

17.05


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste und vorläufig letzte Wortmeldung von Frau Abgeordneter Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


17.05.56

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr ge­ehr­ter Herr Minister! Ich möchte mich gleich darauf beziehen, was Sie eben vorgelesen haben, diese Stellungnahme des Legislativdienstes. Wir können eben nicht direkt prüfen. Wir müssen uns quasi Ihrer bedienen. Und das ist genau der Unterschied. Und das versuchen wir die ganze Zeit mittels dieses Interpellationsrechts, dass nämlich über Sie die Antworten kommen, die wir brauchen, um die Kontrollrechte hier in diesem Parlament ausüben zu können. (Beifall bei NEOS, FPÖ und Grünen. – Abg. Rosenkranz: Genauso ist es! Bingo!)

Wir haben dieses Gutachten, Kollege Zinggl von den Grünen hat dieses Gutachten von Professor Öhlinger. Und ich kann auch berichten, dass das natürlich ein Thema des Parlaments ist. Frau Abgeordnete Hakel, ich verstehe nicht, welche Funktion und Aufgabe Sie eigentlich als die Ihre im Parlament sehen. Das Parlament hat hier eine Kontrollfunktion und meiner Meinung nach jedenfalls nicht die Funktion der Vertei­digung der Öffentlichkeitsarbeit eines Ministers.

Jedenfalls wissen wir, dass das ein Thema ist, das wir auch in der Präsidiale schon besprochen haben. Ich habe es auch schon angesprochen. (Abg. Schieder: Aber die legen ja auch nicht fest, wer seine Aufgabe wie wahrnimmt!) – Nein, aber wir haben gesehen, dass das ein Thema ist, insbesondere, Herr Klubobmann, das wissen Sie auch (Abg. Schieder: Dann seien Sie nicht so obergescheit, ...!), wenn es darum gehen wird, ein Informationsfreiheitsgesetz einzuführen, das wir sehr begrüßen und dringend brauchen. Genau dann müssen wir meiner Meinung nach ganz dringend den Artikel 52 Abs. 2 klarstellen, weil es wirklich nicht sein kann, dass dann das Parlament in seinem Interpellationsrecht gegenüber Bürgerinnen und Bürgern beim Informations­freiheitsgesetz vielleicht sogar schlechtergestellt ist.

Also das ist ein Thema, und ich würde mir schon erhoffen – der Standort bestimmt den Standpunkt –, dass hier alle Abgeordneten an einem Strang ziehen.

Klar ist auch, Sie haben nicht abgewogen, wie Sie das gesagt haben, ob der Daten­schutz verletzt ist, ob hier persönliche Daten enthalten sind. Es war auch die Rede von Wirtschaftsdaten. Da muss man jetzt schon einmal sagen: Persönliche Daten sind da nicht drinnen. Die Aufsichtsratsmitglieder sind an sich bekannt. Die Wirtschaftsdaten sind insofern auch bekannt, denn dass eine sehr enge Liquiditätssituation im Burg­theater vorhanden war, weiß mittlerweile, glaube ich, jeder von Wien bis Vorarlberg. Das ist jetzt nicht wesentlich überraschend. Und Sie verraten da keine großen Wirt­schaftsdaten.

Die Frage ist: Wer übernimmt Verantwortung? Und das ist genau das, mit dem wir uns hier beschäftigen wollen: Wer übernimmt Verantwortung?

Herr Minister, Sie haben selber immer gesagt, Sie sind nicht für das verantwortlich, was vor Ihrer Amtszeit passiert ist. Das ist vollkommen richtig. Aber Sie sind verant-


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