Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 25

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wirken. Es ist richtig, wenn die Frau Innenministerin in ihrem Kompetenzbereich ein Grenzkontrollgesetz nachschärfen möchte – letztlich zum Schutz dieser Jugendlichen, die wirklich irregeleitet durch Hassprediger, die sie radikalisieren, glauben, in einen hei­ligen Krieg ziehen zu müssen. Es ist auch richtig, dort, wo das möglich ist – es werden nicht viele Fälle sein –, sich auch die Rechtsgrundlage von Doppelstaatsbürgerschaf­ten näher anzusehen.

All diese Maßnahmen im legistischen Bereich, soweit sie jetzt das Innenressort betref­fen, sind oder werden jedenfalls sehr bald in Begutachtung sein; und das ist gut so.

Ich möchte jetzt nur speziell meinen Kompetenzbereich betreffend zwei Dinge festhal­ten. Zum einen: Wir haben seit einigen Jahren ein wirklich ausreichend strenges Ge­setz gegen terroristische Aktivitäten. Jede Form der Unterstützung einer terroristischen Organisation ist, egal, wie sie heißt, unabhängig davon, ob diese Aktivitäten im Inland oder im Ausland gesetzt werden, in Österreich strafbar, und zwar letztlich mit Freiheits­strafe bis zu 15 Jahren bedroht.

Das heißt, wir haben hier keinerlei Bedarf, nachzuschärfen, das ist nicht notwendig! (Beifall bei ÖVP, Grünen und Abgeordneten der SPÖ.) Ja, ist so! Wir haben hier vor einigen Jahren schon unsere Hausaufgaben gemacht, und das hilft uns jetzt, weil es schon Sinn macht, letztlich auf dieser sehr strengen Rechtsgrundlage, die wir schon haben, gegensteuern zu können, frühzeitig gegensteuern zu können, und das hat sich auch bewährt.

Einen Punkt gibt es, in dem ich persönlich dafür bin, dass man diesen Tatbestand, um den es hier geht, etwas treffsicherer gestaltet. Ich möchte gar nicht so sehr sagen „nachschärft“. Das hat aber jetzt nicht unmittelbar mit den furchtbaren Phänomenen, die unter dem Begriff „Dschihadismus“ diskutiert werden, zu tun, sondern das haben wir schon länger in Diskussion: Das betrifft den Tatbestand der Verhetzung. Ich glaube, dass man diesen Tatbestand treffsicherer gestalten sollte gegen Radikalismen und ge­gen radikale Tendenzen in jeder Richtung.

Wir haben konkret aus Anlass des Platzsturms in Bischofshofen vor einigen Monaten – Sie werden sich erinnern – ins Auge gefasst, dass wir hier das Erfordernis der Strafbar­keit von der Wahrnehmbarkeit durch zirka 150 Personen herabsetzen auf eine gerin­gere Zahl von Menschen, das würde bedeuten zehn. Warum? – Das ist, glaube ich, wirklich gerade an diesem Beispiel sehr sinnvoll zu erläutern. Das war halt ein Trai­ningsspiel, da gab es offenbar nicht mehr als 150 Zuseher. Aber es kann doch von der Gefährlichkeit der Handlungsweise her betrachtet keinen Unterschied machen, ob ich jetzt bei so was 30, 50, 100 oder 200 Zuschauer habe. Nein, das ist gefährlich! Es ist einfach so, dass man mit dem Tatbestand der Verhetzung sinnvoll und möglichst treff­sicher diesen Tendenzen zur Radikalisierung und diesen wirklich rassistischen Äuße­rungen und Tätlichkeiten entgegenwirken soll. Das betrifft, wie gesagt, nicht nur den Dschihadismus, das haben wir uns schon vorher überlegt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Ich muss mich da jetzt kurz fassen, aber es geht vor allem um den ersten Absatz des Verhetzungstatbestandes, der soll treffsicherer gestaltet werden. Es geht nicht um den Absatz 2, der – und auch das sehe ich – die Gefahr in sich birgt, dass man diesen Tat­bestand vielleicht zu weit aufmacht und dann auch Dinge darunter fallen, die, jedenfalls wenn man von Treffsicherheit spricht, nicht darunter fallen sollen.

Das ist das, was in unserem Bereich geschehen soll. Aber was mir sehr gut gefallen hat an dem, was der Abgeordnete Amon gesagt hat: Amon hat zu Recht gesagt, wir brauchen so was wie einen nationalen Schulterschluss, denn das Wichtigste ist doch, dass wir hier im Bereich der Prävention alles tun, um zu verhindern, dass Jugendliche, wie zuletzt geschehen, in ein Land ziehen, von dem sie glauben, sie müssten sich dort


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