Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 44

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nisterin gesagt hat, sie will hier bundeseinheitliche Regelungen, damit wir es endlich schaffen, entsprechend den Quoten die Länder auch in die Pflicht zu nehmen, damit Menschen, die aus ihrem Heimatland aufgrund von Verfolgung geflüchtet sind und die Schutz suchend nach Europa gekommen sind, auch entsprechend versorgt werden.

Was in diesem Zusammenhang meiner Ansicht nach auch etwas absurd ist und was ich nicht ganz verstanden habe, ist die Diskussion über die Unterbringung in Kasernen. Die Innenministerin ruft um Hilfe, bringt in einem Appell zum Ausdruck, dass sie hier Hilfe braucht. Ich glaube, es ist grundsätzlich nicht der richtige Weg, Schutzsuchende in Kasernen unterzubringen, aber die erste Reaktion darauf ist dann, dass der Verteidi­gungsminister ausgerechnet die Martinek-Kaserne in Baden vorschlägt, die sich in un­mittelbarer Nähe zu Traiskirchen befindet. Jetzt glaube ich, dass das trotzdem möglich wäre, aber es ist ein gewisses politisches Spiel darin zu erkennen, dass der erste Vor­schlag einer ist, bei dem man genau weiß, dass die lokale Bevölkerung sich damit ein wenig schwertun würde.

Genauso spannend war aus meiner Sicht, dass der Linzer Bürgermeister gesagt hat: Na ja, das mit Kasernen ist ein bisschen schwierig, das ist verfassungsrechtlich ein Problem. – Da hat er recht, da muss ich ihm recht geben, aber bei anderen verfas­sungsrechtlichen Problemen schert sich irgendwie keiner. Wenn Landeshauptleute nach einem Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Grenze schreien, interessiert es offensichtlich kaum jemanden, dass das verfassungsrechtlich äußerst problematisch ist. Auch wenn nach temporären Grenzkontrollen gerufen wird, ist das einmal in erster Linie pure Angstmache, und auch da schert sich keiner darum, was denn jetzt wirklich die rechtlichen Grundlagen sind, wie man diese temporären Grenzkontrollen eventuell einführen könnte.

Jetzt kurz zum Maßnahmenpaket gegen den Dschihadismus, Herr Minister. Da gibt es einiges Sinnvolles dabei, wie – es ist schon angesprochen worden – umfassende Bil­dung, umfassende Aufklärung. Es gibt aber auch einige Dinge, die wirklich konkret zu hinterfragen sind. Eines haben Sie aus meiner Sicht heute schon klargestellt, nämlich im Zusammenhang mit der Diskussion um den Verhetzungsparagraphen, dass Sie hin­sichtlich der Verächtlichmachung hier keine Verschärfung vornehmen wollen. Das halte ich für ganz wichtig, weil wir sonst wieder eine anlassbezogene Einschränkung der Mei­nungsfreiheit hätten, die ich für absolut falsch halte. Ich hoffe, dass wir das alles richtig verstanden haben und die Verächtlichmachung hier nicht beinhaltet sein soll.

Was Sie aber nicht erwähnt haben und was jetzt schon viele Vorredner angesprochen haben, ist die Frage der Vorratsdatenspeicherung, die ja gerade von den Höchstge­richten aufgehoben wurde. Es ist schon klar, Sie werden mir jetzt erklären, Sie werden es jetzt verhältnismäßiger machen, Sie werden es anders einführen, Sie werden schauen, dass es nur im Zusammenhang mit schwerster Kriminalität zu Abfragen kommt. Das ändert aber nichts daran, dass die Vorratsdatenspeicherung ein perma­nenter Eingriff in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern ist, weil Sie anlasslos Daten speichern und die gesamten Bürgerinnen und Bürger in Österreich unter Gene­ralverdacht stellen.

Herr Justizminister, das ist weder mit der Unschuldsvermutung noch mit dem Recht auf Privatleben in Einklang zu bringen – und das sind bekanntlich Grundrechte –, denn selbst wenn Sie die Daten nicht abfragen, ändert das nichts an der Tatsache, dass die Daten irgendwo gespeichert werden; und auch wenn es nur Verbindungsdaten sind, die gespeichert werden sollen, so sagen diese doch massiv viel über mein Privatleben aus. Und, Herr Minister, es tut mir leid, aber mein Privatleben geht Sie schlichtweg nichts an. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Darüber hinaus hat die Vorratsdatenspeicherung bis jetzt keinen Beitrag – das haben wir vorher auch schon gehört – zur Aufklärung von schwerster Kriminalität geleistet und


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