Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 43

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keine militärische Beteiligung, die ja schon aufgrund der immerwährenden Neutralität nicht möglich ist.

Hier in Österreich muss man den Islamismus unter strenger Beobachtung halten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung muss islamische Hassprediger in Österreich unter Kontrolle halten und notfalls einschreiten können. Und da appelliere ich direkt an Sie, Herr Minister: Dafür braucht es dringend die Un­terstützung der Staatsanwaltschaft.

Und zur Rückkehr der ausgebildeten Kämpfer ist klar zu sagen: Wenn jemand unter Verdacht steht, dass er sich einer Terrorgruppe angeschlossen hat, muss dies Grund genug sein dafür, dass man ihm die Staatsbürgerschaft entzieht und dass ein Verbot für die Wiedereinreise ausgesprochen wird. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Allein der Verdacht muss schon ausreichend sein, denn es kann nicht Aufgabe der ös­terreichischen Behörden sein, ein im Ausland begangenes Verbrechen erst nachwei­sen zu müssen. Ein demokratischer Rechtsstaat darf nicht hinnehmen, dass auf sei­nem Gebiet Terrorakte vorbereitet und begangen werden.

Daher zusammenfassend: Die Islamische Glaubensgemeinschaft müssen wir zur Ver­antwortung rufen. Wir müssen unsere Kinder und Jugendlichen so sorgfältig erziehen und sie mit einem humanistischen Wertekanon versorgen, dass sie nicht anfällig für ra­dikale Strömungen sind. Wir müssen international intensiv mit Antiterrororganisationen zusammenarbeiten und das bestehende rechtliche Instrumentarium voll ausschöpfen und, wenn nötig, Rechtsgrundlagen überprüfen und verschärfen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.29


Präsidentin Doris Bures: Als vorerst Letzter dazu zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


10.29.29

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Ganz kurz, Frau Kollegin Lintl: Wenn Sie meinen, dass der Verdacht dafür ausreichen soll, dass man jemandem die Staatsbürgerschaft entzieht, dann ist das mit dem Rechtsstaatsgedanken, den wir in Österreich haben, nicht wirklich vereinbar. Wenn, dann muss schon eine Straftat vorliegen, aber dass man auf bloßen Verdacht hin jemandem etwas entzieht, das geht wirklich gar nicht. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Ich glaube, es gibt zwei wesentliche Dinge, die im Zusammenhang mit Dschihadismus für uns in Österreich relevant sind. Das eine ist die Frage nach der Radikalisierung und den Menschen, die sich radikalisieren, und das andere ist die Frage, was das für Kon­sequenzen für uns in Österreich hat. Ich glaube, eine der wesentlichen Konsequenzen, die der Dschihadismus und die Radikalisierung auch für uns haben, ist die Frage, wie wir mit den Menschen, die vor dem Dschihadismus in ihren Heimatländern flüchten, umgehen, wie wir also mit diesen Flüchtlingen, die ja immer mehr werden, weil es zu Hause ethnische Säuberungen, Kriegswirren und so weiter gibt, umgehen. Ich glaube, darauf kann es nur eine Antwort geben, und das ist Solidarität und Menschlichkeit. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Ich bin auch überzeugt davon, dass die Innenministerin in diesem Sommer sehr viele gute Vorschläge in dem Zusammenhang gemacht hat. Woran es nur leider in vielen Bereichen scheitert, ist der doch sehr falsch verstandene Föderalismus in Österreich. Sie versucht Dinge, und die Länder schaffen es nicht, die Quoten, die eigentlich in ei­ner Artikel-15a-Vereinbarung ausgemacht waren, einzuhalten. Das ist problematisch. Das ist insofern problematisch, weil auch überhaupt keine Sanktionen in diesem Zu­sammenhang vorgesehen sind. Deswegen finde ich es auch richtig, dass die Innenmi-


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