Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 71

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Ein Preisvorteil ist natürlich auch gegeben, weil die Infrastruktur, nämlich die U-Bahn, zur Hälfte vom Bund bezahlt wird, und da hätten sich für das große Stadtteilprojekt Aspern ein enormes Entwicklungspotenzial und die Voraussetzungen für einen Univer­sitätscluster ergeben.

Untermauern kann ich diese Durchführbarkeit für die Uni Wien auch an drei Beispielen. Und zwar: Es ist vor 14 Tagen das Studierendenheim Donaubase eröffnet worden, al­so genau zwischen Hauptuni und der Seestadt Aspern. Des Weiteren gibt es den neuen Campus der Wirtschaftsuni, der ein Erfolgsprojekt darstellt, und das unter­streicht auch die Bedeutung der U2 als Universitäts-Bahnlinie. Und auch der Gebäude­komplex der Veterinäruni liegt infrastrukturell sehr gut zwischen zwei großen U-Bahn-Linien.

Ich würde mich freuen, wenn der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, aber auch der Rechnungshof diesen Aspekt bei künftigen Planungen und Beurteilungen auch berücksichtigen würden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.06


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Let­tenbichler. – Bitte.

 


12.06.21

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Geschätzte anwesende Bürgerin­nen und Bürger! Einleitend möchte ich sagen: Es freut mich, Herr Präsident, dass wir uns zu so früher Tageszeit, zu mittäglicher Zeit, hier einfinden beziehungsweise zu­sammenkommen, um die Berichte des Rechnungshofes zu besprechen. Meinerseits und auch im Namen meiner Fraktion begrüße ich diese zeitlich frühere Behandlung der Rechnungshofthemen und hoffe, dass dies keine einmalige Aktion bleibt, denn wir haben ja immer wieder wichtige Themen zu besprechen. Ich hoffe, dass wir das wie­derholen können, statt erst am Ende der Plenarsitzungen diese Debatten zu führen.

Nun zum Rechnungshofbericht selber. Wir haben zwei Kapitel davon auch im Aus­schuss debattiert. Ich möchte mich auf jenen Bereich konzentrieren, der sich mit Steu­ernummern beziehungsweise Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beschäftigt.

Ausgangslage war eine Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2009, die ein hohes Ausfallsrisiko bei der Umsatzsteuer feststellte. Auch für Österreich wies diese Studie eine erhebliche Summe aus, nämlich eine Mehrwertsteuerlücke von mehr als 3 Milliar­den €.

Ziel dieser Rechnungshofüberprüfung vom Oktober 2012 bis zum Februar 2013 war die Erhebung der wichtigsten Rechtsgrundlagen bei der Neuaufnahme, Vergabe und Löschung von Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Aber auch die Ein­haltung, die Erhebung und Beurteilung maßgeblicher Kenndaten sowie die Beurteilung der Abläufe und Kontrollsysteme waren Gegenstand der Untersuchung.

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Bericht dem Finanzministerium grundsätzlich ein positives Zeugnis ausstellt. EU-Vorgaben hinsichtlich der Vergabe und Begrenzung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern wurden eingehalten. Le­diglich die Vorgehensweise der einzelnen Finanzämter bei Überprüfungen stellte sich unterschiedlich dar. Auch was die Antrittsbesuche der vier überprüften Finanzämter bei Neuunternehmen betrifft, zeigte sich, dass die Wahrscheinlichkeit, einen Antrittsbesuch zu erhalten, unterschiedlich war.

Um die Problematik der ausstehenden Mehrwertsteuer zu beheben, empfiehlt der Rechnungshof unter anderem, aufrechte Steuernummern im Anlassfall, etwa bei Be­triebsaufgaben oder Ableben von Unternehmern, zeitnah zu begrenzen. Dafür fehlen in


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