Österreich jedoch bislang klare und einheitliche Vorgaben für Unternehmen und Finanzbehörden. Darüber hinaus erschweren die unterschiedlichen Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume eine wirksame Risikoanalyse zur Bekämpfung von Steuerbetrug.
Wie immer macht der Rechnungshof in seinem Bericht eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen. Wie uns der damalige Finanzstaatssekretär Danninger im Ausschuss im Juni berichtet hat, sind bereits ein Drittel dieser Empfehlungen umgesetzt worden und weitere zwölf in Umsetzung beziehungsweise geplant.
Ich meine, dass dieser Bericht des Rechnungshofes und der Großteil seiner Vorschläge wesentlich dazu beitragen können, dass die Mehrwertsteuerschuld in Österreich schrumpfen wird. Herzlichen Dank dem Rechnungshof! Und herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
12.10
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.
12.10
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Es ist durchaus richtig, dass es eine Würdigung des Rechnungshofes darstellt, dass seine Berichte zu so früher Tageszeit hier im Plenum behandelt werden. Aus unserer Sicht eine echte, wahrhaftige Würdigung des Rechnungshofes wäre es jedoch, wenn zum einem seine Vorschläge umfassend umgesetzt würden (Beifall bei der FPÖ) und zum anderen der Rechnungshof mit den Mitteln ausgestattet würde, die er zu seiner Aufgabenerfüllung braucht. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.) Dass dem nicht so ist, haben wir im Rahmen der Budgetverhandlungen schon festgestellt.
Ich komme nun zum Bericht des Rechnungshofes zur Prüfung von Liegenschaftsverkäufen der Sozialversicherungsträger, der Gegenstand der Ausschussverhandlungen vom 26. Juni war.
Zwischen 2007 und 2011 wurden von 14 der insgesamt 22 Sozialversicherungsträger in Summe 70 Liegenschaften verkauft und damit rund 102 Millionen € eingenommen. Der Rechnungshof stellt dazu in seinem Bericht kritisch Folgendes fest – und darauf möchte ich etwas näher eingehen –: Für 40 der 70 Verkäufe bestand lediglich eine Anzeigepflicht gegenüber dem zuständigen Ministerium. Das waren jene Verkäufe, die unter einem Verkaufspreis von 400 000 € lagen.
Das mag ja aus Effizienzgründen noch gutgeheißen werden, also damit hätten wir grundsätzlich kein Problem, aber was sicher nicht in Ordnung ist – und das bemängelt der Rechnungshof auch –, ist die Tatsache, dass selbst diese Anzeigepflicht von den Sozialversicherungsträgern nur mangelhaft wahrgenommen wurde.
Ebenfalls nicht in Ordnung ist laut Rechnungshof, dass in manchen Fällen nicht nachvollziehbar war, ob es ein Bieterverfahren gegeben hat oder nicht. Ebenfalls nicht in Ordnung ist laut Rechnungshof, dass bei 13 Verfahren auf Basis veralteter Gutachten verkauft wurde. Und ebenfalls nicht in Ordnung ist laut Rechnungshof, dass bei vier Verkäufen eine Genehmigung durch das Ministerium erfolgte, obwohl die Verkaufspreise die Verkehrswerte um mindestens 16 Prozent unterschritten haben.
Näher beschäftigt hat sich der Rechnungshof mit dem Verkaufsvorgang des im Eigentum der PVA stehenden Objektes Roßauer Lände 3. Dort kam es doch zu einigen zumindest ungewöhnlichen Besonderheiten im Laufe des Verkaufsprozesses. Es möge sich jeder selbst ein Bild davon machen.
Im Jahre 2005 wurde die Liegenschaft von einem Gutachter, den das Sozialministerium beauftragt hat, mit 28,3 Millionen € bewertet. Der Rechnungshof stellt dazu fest,
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