Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 76

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rungsträger und die Anmietung der Liegenschaft Roßauer Lände 3 durch die Universi­tät Wien.

Einige meiner Vorredner haben es schon angesprochen, ich möchte die Hauptmiss­stände und Kritikpunkte des Rechnungshofes noch einmal zusammenfassen, nämlich fehlende oder nicht nachvollziehbare Bieterverfahren, veraltete oder unzureichende Gutachten, die dazu führten, dass die Verkaufspreise der Liegenschaften niedriger als die Verkehrswerte waren, Doppelgleisigkeiten ohne Nutzen durch holprige Genehmi­gungsverfahren, um nur einige, aber die wichtigsten zu nennen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir haben im Ausschuss dieses Kapitel sehr gut, genau und konkret behandelt, und wir haben auch von Minister Hundstorfer gehört, dass er die Empfehlungen des Rech­nungshofes natürlich so weit möglich umsetzen möchte und diese auch sehr ernst nimmt. Leider kann der Rechnungshof, wie wir wissen, nicht alle Versprechen der res­sortverantwortlichen Minister nachprüfen. Das geht sich zeitlich und auch budgetär nicht aus, denn das würde die Ressourcen des Rechnungshofes sprengen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wissen, dass der Rechnungshof in den letzten Jahren eine Reihe von Aufgaben dazubekommen hat, Stichwort Medien­transparenzgesetz, Parteiengesetz, neue Verantwortungen auf europäischer Ebene in­folge der Haushaltsrechtsreform, die Prüfungen der Gemeinden mit über 10 000 Ein­wohnern, wobei wir der Meinung sind, dass auch Gemeinden mit weniger als 10 000 Ein­wohnern vom Rechnungshof geprüft werden sollen. Wir wissen ja, wie die Gemeinden finanziell dastehen und dass der Rechnungshof ein guter Berater ist; er sollte meines Erachtens auch die Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern prüfen. (Beifall beim Team Stronach.)

Schließlich geht es da um Steuergeld, es geht um das Geld der Österreicherinnen und Österreicher, auf das der Rechnungshof schaut. Ich sage immer, der Rechnungshof ist so quasi der Robin Hood der Steuerzahler und schaut eben, dass das Geld zweckmä­ßig, sparsam und effizient eingesetzt wird.

Wir haben beziehungsweise der Rechnungshof hat aber das Problem, dass gleichzei­tig mit den Mehraufgaben eine Mittelkürzung erfolgte. Wir haben hier schon einige Ma­le darüber diskutiert, in den Budgetausschüssen darüber diskutiert, im Rechnungshof­ausschuss darüber diskutiert, allein es ist nichts geschehen. Einige Vorredner haben es bereits angesprochen: Der Rechnungshof wird finanziell ausgehungert, er hat nicht mehr genügend Geld, um die verfassungsrechtlichen Aufgaben, die ihm zukommen, zu erfüllen. Im Jahr 2013 hat es bereits weniger Follow-up-Prüfungen gegeben, weil eben die notwendigen budgetären Mittel für den Rechnungshof nicht zur Verfügung stehen.

Aus diesem Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, bringe ich an dieser Stelle folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „erforderliche Mittel für den Rechnungshof“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die budgetäre Situation des Rechnungshofes so zu gestalten, dass die Wahrung der verfassungsrechtlichen Aufgaben langfristig ge­währt bleibt und umfangreiche Mehraufgaben finanziell abgegolten werden.“

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