Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 77

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie um Zustimmung zu diesem An­trag bitten, denn wir alle wissen, wie wichtig der Rechnungshof ist, welch gute und rich­tige Arbeit er macht. Die Redner werden auch nicht müde, ihn immer zu loben und auf den Rechnungshof zu verweisen, aber wenn es dann wirklich ans Eingemachte geht, wenn es um die finanziellen Mittel geht, dann passiert nichts. Das ist meines Erachtens zu wenig, bitte stimmen Sie diesem Antrag zu! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

12.27


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Schenk eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „erforderliche Mittel für den Rechnungshof“

eingebracht in der 41. Sitzung des Nationalrats am 24. September 2014 im Zuge der Debatte zu TOP 1 – Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/1 (III-34/207 d.B.)

In seinen Berichten dokumentiert der Rechnungshof mangelnde Sparsamkeit, Wirt­schaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Gerade in der aktuellen Situation, geprägt durch explodierende Staatsschulden und einer alarmierenden wirtschaftlichen Situation ist die beratende Funktion des Rechnungshofs erforderlich.

Der Rechnungshof wurde in den letzten Jahren allerdings mit Mehraufgaben und Kom­petenzerweiterungen betraut, bei gleichzeitig sinkendem Budget.

Steigende Fixkosten durch Mehraufgaben, Gehaltssteigerungen, Struktureffekte und Preissteigerungen haben seit 2012 zu einer Reduzierung des operativen Rechnungs­hofbudgets geführt. Durch einen eisernen Sparkurs in Form von eingeschränkten Dienstreisen, reduzierten EDV-Diensten, Verzögerungen bei der Nachbesetzung von Stellen und der Auflösung zweier Abteilungen konnten in den letzten Jahren Rücklagen von 7,2 Millionen Euro aufgebaut werden. Mit diesen Rücklagenentnahmen sichert der Rechnungshof vorläufig die finanzielle Grundlage für die Wahrung seiner verfassungs­rechtlichen Aufgaben in vollem Umfang und in gewohnter Qualität. Ab 2017 fehlen dem Rechnungshof aber 3,682 Millionen Euro.

Um die Unabhängigkeit des Rechnungshofes und die Ausübung seiner verfassungs­rechtlichen Aufgaben weiterhin sicherzustellen, ist es dringend erforderlich, die dafür nötigen Budgetmittel bereitzustellen.

In diesem Sinne richten die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die budgetäre Situation des Rechnungshofes so zu gestalten, dass die Wahrung der verfassungsrechtlichen Aufgaben langfristig ge­währt bleibt und umfangreiche Mehraufgaben finanziell abgegolten werden.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite