Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 78

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12.27.54

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzte Herren Präsidenten! Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme Bezug auf den Rechnungshofbericht in III-34 der Beilagen über die Neuaufnahmen, Vergabe und Löschung von Steuernummern und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Mit der Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer neh­men UnternehmerInnen am innergemeinschaftlichen Umsatzsteuersystem im EU-Bin­nenmarkt teil. Für das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, insbesondere für die Ver­gabe und Begrenzung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, gibt es, wie wir wis­sen, auch EU-weite Vorgaben.

Eine Studie der Europäischen Kommission für das Jahr 2009 zur Mehrwertsteuerlücke in der EU hat die Ausfallsrisiken bei der Umsatzsteuer untersucht. Das Risiko betrug in den 24 untersuchten Mitgliedstaaten allein für das Jahr 2006 106,7 Milliarden €. Für Österreich wies die Studie eine Mehrwertsteuerlücke von 3,1 Milliarden € auf, das ent­sprach einem Anteil von 14 Prozent an der theoretischen Umsatzsteuerschuld.

Die UID-Nummer ist die Eintrittskarte in den gemeinsamen europäischen Markt, eine effiziente Kontrolle ist daher besonders wichtig, um Betrugsabsichten zum Schaden der Volkswirtschaft rasch ausfindig machen und entsprechend gegensteuern zu kön­nen. Wir wissen, dass die österreichische Wirtschaft sehr stark exportorientiert ist, da­her ist der Umgang mit diesen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern auch von ent­scheidender Bedeutung.

Des Weiteren hat der Rechnungshof vor allem zwei Vorgehensweisen bei den Finanz­ämtern kritisiert: zum einen den Umgang der Finanzämter mit der Vergabe der Um­satzsteuer-Identifikationsnummern, die nicht einheitlich ist. Deshalb war für neue Un­ternehmer die Wahrscheinlichkeit, überprüft zu werden, von Finanzamt zu Finanzamt sehr unterschiedlich. Kritisch sah der Rechnungshof auch die sehr unterschiedlichen Erledigungszahlen je Vollzeitbeschäftigungsäquivalent. Diese schwanken zum Beispiel von 416 bis 1 006, ohne dass dafür ersichtliche Gründe vorliegen.

Diese beiden Punkte haben sich bis dato aber stark verbessert. Ich danke daher dem Rechnungshof, den Bediensteten sehr herzlich für ihre Kontrolltätigkeit und Kontrollar­beit im Sinne einer nachhaltigen positiven Aktivität der Bundesbehörden, möchte aber auch erwähnen, dass Kontrolle und Transparenz im Umgang mit Steuerbetrug, mit Steuerbekämpfung sehr wichtig sind. Ich hoffe, dass da in Zukunft sehr effektiv Hand angelegt wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

12.30


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt: Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

 


12.30.52

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Es wurde hier schon einiges über die Liegenschaftsverkäufe seitens der Sozialversicherungsträger dargelegt – ich kann mich vielen dieser Ausführungen durchaus anschließen, es gibt zum Großteil auch berechtigte Kritik. Ich möchte aber für unsere Zuseherinnen und Zu­seher kurz zusammenfassen, worum es geht: Sozialversicherungsträger müssen oder wollen dann und wann diverse Liegenschaften verkaufen, und darüber hinaus gibt es sozusagen die Aufsichtspflicht des Sozial- beziehungsweise Gesundheitsministeriums.

Sämtliche Stakeholder in diesem Zusammenhang sind keine professionellen Immobi­lienabwickler, das heißt, es ist durchaus so, dass uns entsprechendes Know-how – möglicherweise im Ministerium und auch in den Sozialversicherungen – fehlt. (Abg. Moser: Dazu gibt es eh die !) – Frau Kollegin, hören Sie mir zu, dann sage ich es Ih­nen gleich! Ich habe es im Ausschuss bereits gesagt, und ich habe im Ausschuss auch


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