logische Konsequenz eine stärkere Frequentierung desselben nach sich ziehen, wodurch sich die Gefahr von Außenlandungen in unwegsamem Gelände erhöhen und das Unfallrisiko für Flugsportler im Generellen steigen wird.
In all diese Überlegungen muss aber auch die Tatsache einbezogen werden, dass der Tourismus für Österreich ein Wirtschaftszweig von enormer Wichtigkeit ist. Zahllose Gäste gehen in ihrem Urlaub dem Flugsport nach und genießen dabei die malerischen Landschaften unseres Landes. Die Umsetzung der Neustrukturierung des Luftraumes in geplanter Form würde diese Art des Tourismus schwer schädigen, wodurch auch Arbeitsplätze gefährdet würden.
Betroffen von einer Neuordnung des Luftraumes sind auch die Luftraumüberwachungsflugzeuge sowohl hinsichtlich der Überwachung des Luftraumes als auch hinsichtlich der Flugrouten und -höhen der Luftraumüberwachungsflugzeuge selbst. Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht mit Mitte November 2014 zu einem Inkrafttreten der derzeit geplanten Novelle der Verordnung zur Neuordnung des Luftraumes kommt. In Folge sollten seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Verhandlungen über eine Novelle unter Einbeziehung der Interessensvertretungen, des BMLVS bzw. der Verbände des österreichischen Flugsports zur Gänze von Neuem begonnen werden.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
12.48
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Wir haben uns ja im Untersuchungsausschuss ausführlichst mit der Vergabepraxis des Bundesministeriums für Inneres beim Behördenfunk beschäftigt. Und es sind ja nach wie vor strafrechtliche Untersuchungen im Gang. Das Verfahren ist noch immer nicht abgeschlossen. Es besteht der begründete Verdacht, dass es Schmiergeldzahlungen gegeben hat – Motorola, Alcatel. Es hat ja einen Anbieterwechsel gegeben, zuerst ADONIS, dann Tetron. Dieser Wechsel ist höchst dubios vor sich gegangen. Und wie gesagt: Die Ermittlungen sind noch immer im Gange, obwohl die Vorfälle jetzt schon mehr als zehn Jahre, nämlich elf Jahre, wie ich meine, zurückliegen.
Sie sehen, die Kontrollarbeit im Parlament ist äußerst mühsam. Die Kontrollarbeit durch den Rechnungshof ist relativ zeitgerecht mit einem ersten Bericht über ADONIS erfolgt, wo die zentralen Kritikpunkte, die der zweite Rechnungshofbericht, der heute Gegenstand der Debatte ist, noch einmal aufzeigt, bereits geäußert worden sind.
Die zentralen Kritikpunkte liegen ja darin, dass sich ein Ministerium, in diesem Fall das Innenministerium, entschließt, für die Polizei, für die Rettungseinheiten eine neue Funkmöglichkeit zu schaffen, da das Handy nicht so sicher ist und bei Katastrophenfällen vielleicht nicht funktioniert, außerdem leichter abgehört werden kann und so weiter.
Das ist ja durchaus ein hehrer Vorsatz. Allerdings sind die verschiedenen Rettungsorganisationen, die verschiedenen Polizeidienststellen größtenteils in den Bundeslän-
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