Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 91

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Karlheinz Kopf: Ich sehe niemanden mehr, der eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung abgeben möchte.

Herr Abgeordneter Rosenkranz hat einen Antrag gestellt. Gemäß Geschäftsordnung ist über diesen Antrag, wenn er nicht zurückgezogen wird, was ich nicht erkennen kann, sogleich abzustimmen.

Daher lasse über diesen Antrag auf Teilnahme der Frau Bundesministerin für Inneres an dieser Sitzung abstimmen.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Die­ser Antrag ist somit abgelehnt.

*****

Wir setzen fort und gehen in die Debatte zu Tagesordnungspunkt 3 ein.

Als Erste ist Frau Abgeordnete Mag. Greiner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.12.42

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsi­dent des Rechnungshofes! Hohes Haus! Dieser Bericht ist dem Parlament im Oktober des Vorjahres vorgelegt worden.

Ein Kapitel daraus beschäftigt sich mit der Flüchtlingsbetreuung in drei Bundesländern. Als dieser Bericht wieder vorgelegt wurde, war es unvorstellbar, unvorhersehbar, wie dramatisch und wie drastisch sich die Situation in Syrien zuspitzen wird, was uns heute vor erhebliche Probleme stellt. Allein für den Monat September werden hierzulande bis zu 3 000 Schutzsuchende erwartet.

Wie stellt sich die Situation in der Ukraine dar? Passiert dort eine neue Eskalation? Droht eine ähnliche Flüchtlingswelle? Nachbarländer wie Polen etwa haben ihre Auf­nahmekapazität bereits erschöpft. Die Asylanträge auch aus diesem Gebiet, der Ukrai­ne, werden sich heuer im Vergleich zum vorigen Jahr um 50 Prozent erhöhen.

Aber nun zu dem Bericht, der hier vorliegt. Ich möchte drei Punkte herausgreifen, die der Rechnungshof betrachtet hat. Der Rechnungshof hat kritisiert, dass die Kostensät­ze in der Flüchtlingsbetreuung jahrelang nicht angepasst, nicht erhöht wurden. Diese Adaptierung ist mittlerweile erfolgt.

In der Flüchtlingsbetreuung bedienen sich die Bundesländer mitunter verschiedener Organisationen, die mit den Aufgaben betraut werden. Genau das war der Kritikpunkt des Rechnungshofes: Eine Betrauung allein ist eigentlich zu wenig, es bedürfte einer konkreten Leistungsvereinbarung, in der die Ziele und die konkreten Leistungen der je­weiligen Organisationen beschrieben wären. Erstens wären sie dann nachvollziehbar, zweitens wäre es dann auch nachvollziehbar, wie die öffentlichen Gelder zugeordnet und verwendet werden.

Kritik geübt wurde auch an der Unterbringung der Flüchtlinge vorwiegend in organisier­ten, großen Einrichtungen, die kostenintensiver sind als kleinere, individuelle Betreuungs­einrichtungen.

Was kann man da besser machen? Vielleicht wäre es in der jetzt sehr hitzig geführten Debatte um die Unterbringung von Flüchtlingen in großen Institutionen ein zentraler Lö­sungsansatz, diese Empfehlung des Rechnungshofes aufzugreifen, sprich mehr Flücht­linge in individuellen Einrichtungen unterzubringen (Abg. Zanger: Geschäftemache­rei!), weil diese günstiger und überschaubarer sind, anstatt in großen Institutionen.

Nicht nur von der Kostenseite her wäre das interessant, sondern möglicherweise könn­te man dadurch auch eine erhöhte Akzeptanz in der Bevölkerung erreichen. Man hat


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite