Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 92

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eher Verständnis, wenn in einem Ort kleinere Gruppen betreut werden, als wenn Hun­dertschaften von Flüchtlingen in einen Ort kommen (Abg. Zanger: Verständlich!) und dort zu betreuen sind, was naturgemäß diffuse Ängste schüren kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! In internationalen Krisen, wie sie jetzt stattfinden, hat Österreich humanitäre Verpflichtungen und hat Aufgaben zu erfüllen. (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Zanger.) Es steht die kalte Jahreszeit bevor, und wir haben die Verpflichtung, jenen Flüchtlingsfamilien, die zu uns kommen, menschenwürdige Unter­bringungen zu gewähren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.16


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Durchschlag zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.16.24

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines vorweg: Für uns als ÖVP ist es eine humanitäre Pflicht, den Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen, Sicherheit und Schutz zu bieten. Dazu gehört auf der einen Seite, die entsprechenden Unterkünfte bereitzustellen, aber natürlich auch die Menschen dann während und nach dem Asylverfahren bestmöglich zu integrieren.

Wie bei vielen Themen sind aber auch da die Dinge oft in der Theorie leichter als in der Umsetzung, in der Praxis. Das hat mit vielen Aspekten zu tun, zum Beispiel mit tief ver­hafteten und leider auch oft bedienten Vorurteilen, mit unterschiedlichen Verwaltungs­zuständigkeiten, mit mangelnder Kommunikation. Und natürlich hat es auch mit nicht oder nicht in diesem Ausmaß vorhersehbaren Entwicklungen zu tun.

Wer hätte im Jahr 2004, als die aktuelle Grundversorgungsvereinbarung beschlossen wurde, an bewaffnete Konflikte in Syrien und der Ukraine in diesem Ausmaß, mit riesi­gen Flüchtlingsströmen gedacht? Allein aus Syrien – mit einer Gesamtflüchtlingszahl von 2,5 Millionen Menschen – sind im heurigen Jahr fast 3 500 Menschen nach Ös­terreich geflohen, und bis September sind heuer bereits zirka 1 500 Menschen mehr nach Österreich gekommen als im Jahr davor. Das stellt das Asylwesen natürlich vor nicht unbeträchtliche Herausforderungen.

Bevor sich jetzt aber vielleicht manche denken: Aha, es sind ja schon so viele, wir ma­chen die Grenzen dicht!, sollte man vielleicht eine Relation herstellen: Das UNHCR weist für Ende 2013 insgesamt 51,2 Millionen Flüchtlinge aus. Neun von zehn Flücht­lingen leben in Entwicklungsländern, 50 Prozent der Flüchtlinge sind Kinder. Der grö­ßere Teil der Menschen auf der Flucht sind Binnenflüchtlinge. Das heißt, sie verbleiben im Herkunftsland und sind daher nicht durch internationale Verträge geschützt.

Was will ich damit sagen? Bei allen Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten, mit denen die Flüchtlingsbetreuung in Österreich zu kämpfen hat, sind es doch sicher bewältig­bare Probleme, und es liegen ja auch bereit einige Lösungsansätze und ‑vorschläge auf dem Tisch.

Der Rechnungshof hat die Flüchtlingsbetreuung in den Ländern Wien, Steiermark und Salzburg in der Zeit vom Herbst 2011 bis Jänner 2012 überprüft und – ich würde sa­gen: erwartungsgemäß – einiges an Verbesserungsvorschlägen und -möglichkeiten ge­funden.

Die Empfehlungen, die an den Bund gerichtet waren, wie zum Beispiel – das ist schon erwähnt worden – die Erhöhung der Kostensätze für die individuelle Unterbringung, die Einrichtung eines Schiedsgerichtes oder zum Beispiel die Festsetzung von Mindest­standards für die Kontrollen jener Organisationen, die mit der Beratung beauftragt sind,


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