„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert auf Grund der Einrichtung eines Flüchtlingsgroßquartiers in Spital am Semmering die geschlossene Polizeidienststelle in Spital am Semmering sofort wieder zu öffnen.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
13.26
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Themenwechsel: Dieser Rechnungshofbericht enthält auch einen Bericht über die Transparenz von Begünstigungen im Einkommensteuerrecht. Auch das ist angesichts der Steuerreformdebatte ein hochaktuelles Thema, gleichzeitig aber auch eine Pflichtlektüre für alle – und das zeigt dieser Bericht mit aller Deutlichkeit –, die an Vereinfachungen und Bürokratieabbau im Steuerrecht Interesse haben, namentlich im Einkommensteuerrecht, denn nur auf dieses bezieht sich dieser Bericht.
Es wird aufgezeigt, dass es 558 steuerliche Begünstigungen im Steuerrecht gibt, dass diese einen Einnahmenausfall von etwa 9 Milliarden € verursachen und dass dem ein Vollzugsaufwand von jährlich etwa 73 Millionen € gegenübersteht. Rechnet man das um auf Bedienstete in Vollzeitbeschäftigung, bedeutet das etwa 1 846 Vollzeitbedienstete; das entspricht etwa 30 Prozent des Gesamtaufwandes der betroffenen Bediensteten im Bundesministerium für Finanzen und in den Finanzämtern. Das muss man sich einmal vorstellen! Das sind Bedienstete, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wir viel dringender dort brauchen können, wo es um steuerliche Prüfungen geht und wo, wie die Praxis der steuerlichen Prüfungen immer wieder zeigt, ja erhebliche Steuereintreibungen möglich sind.
Aber lassen Sie mich Ihnen einige der Highlights dieses Berichts, einige der Kritikpunkte ein wenig näherbringen.
Die wesentliche Quelle für die steuerlichen Begünstigungen ist der Förderungsbericht. Aber der Förderungsbericht ist – und das wissen wir ja seit Langem – eigentlich ein sehr unvollständiger Bericht, was das anlangt, weil eben die Quelle eine sehr unvollständige ist; zum einen, weil die Angaben, die dort gemacht werden, nur Schätzungen und Hochrechnungen sind, und weil es an einer einheitlichen Definition dessen fehlt, was wir überhaupt unter einer steuerlichen Begünstigung verstehen wollen. Da fehlen ja ganz wesentliche Dinge: Denken wir etwa an umweltschädliche steuerliche Begünstigungen wie die Begünstigung von Firmen-Pkws! Aber man fragt sich natürlich auch, warum der Kinderfreibetrag gemäß § 106a Einkommensteuerrecht nicht enthalten ist, und dergleichen mehr.
Wenn also diese 9 Milliarden € eine Untergrenze darstellen, dann ist das nicht die Schuld des Rechnungshofes, dann liegt das daran, dass wir hier im Wesentlichen fehlende Transparenz haben! Das ist die erste wichtige Botschaft dieses Berichtes.
Das Zweite: Es fehlen aber auch, was diese steuerlichen Begünstigungen anlangt, konkrete Zielformulierungen und messbare Kriterien, was dazu führt, dass es keine Maßstäbe dafür gibt, ob wir mit diesen zahlreichen Förderungen – 558, noch einmal – überhaupt die Ziele erreichen, die wir uns stecken. Wenn man sich diese Zielformulierungen anschaut, wird man zum überwiegenden Teil feststellen können: Sie fehlen oder sind so allgemein gehalten, dass man Evaluierungen auf dieser Basis überhaupt nicht durchführen kann.
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