Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 96

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„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert auf Grund der Einrichtung eines Flüchtlingsgroßquartiers in Spital am Semmering die geschlossene Polizeidienststelle in Spital am Semmering sofort wieder zu öffnen.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


13.26.08

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Themenwechsel: Dieser Rech­nungshofbericht enthält auch einen Bericht über die Transparenz von Begünstigungen im Einkommensteuerrecht. Auch das ist angesichts der Steuerreformdebatte ein hoch­aktuelles Thema, gleichzeitig aber auch eine Pflichtlektüre für alle – und das zeigt die­ser Bericht mit aller Deutlichkeit –, die an Vereinfachungen und Bürokratieabbau im Steuerrecht Interesse haben, namentlich im Einkommensteuerrecht, denn nur auf die­ses bezieht sich dieser Bericht.

Es wird aufgezeigt, dass es 558 steuerliche Begünstigungen im Steuerrecht gibt, dass diese einen Einnahmenausfall von etwa 9 Milliarden € verursachen und dass dem ein Vollzugsaufwand von jährlich etwa 73 Millionen € gegenübersteht. Rechnet man das um auf Bedienstete in Vollzeitbeschäftigung, bedeutet das etwa 1 846 Vollzeitbediens­tete; das entspricht etwa 30 Prozent des Gesamtaufwandes der betroffenen Bedienste­ten im Bundesministerium für Finanzen und in den Finanzämtern. Das muss man sich einmal vorstellen! Das sind Bedienstete, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wir viel dringender dort brauchen können, wo es um steuerliche Prüfungen geht und wo, wie die Praxis der steuerlichen Prüfungen immer wieder zeigt, ja erhebliche Steu­ereintreibungen möglich sind.

Aber lassen Sie mich Ihnen einige der Highlights dieses Berichts, einige der Kritikpunk­te ein wenig näherbringen.

Die wesentliche Quelle für die steuerlichen Begünstigungen ist der Förderungsbericht. Aber der Förderungsbericht ist – und das wissen wir ja seit Langem – eigentlich ein sehr unvollständiger Bericht, was das anlangt, weil eben die Quelle eine sehr unvoll­ständige ist; zum einen, weil die Angaben, die dort gemacht werden, nur Schätzungen und Hochrechnungen sind, und weil es an einer einheitlichen Definition dessen fehlt, was wir überhaupt unter einer steuerlichen Begünstigung verstehen wollen. Da fehlen ja ganz wesentliche Dinge: Denken wir etwa an umweltschädliche steuerliche Begüns­tigungen wie die Begünstigung von Firmen-Pkws! Aber man fragt sich natürlich auch, warum der Kinderfreibetrag gemäß § 106a Einkommensteuerrecht nicht enthalten ist, und dergleichen mehr.

Wenn also diese 9 Milliarden € eine Untergrenze darstellen, dann ist das nicht die Schuld des Rechnungshofes, dann liegt das daran, dass wir hier im Wesentlichen feh­lende Transparenz haben! Das ist die erste wichtige Botschaft dieses Berichtes.

Das Zweite: Es fehlen aber auch, was diese steuerlichen Begünstigungen anlangt, konkrete Zielformulierungen und messbare Kriterien, was dazu führt, dass es keine Maßstäbe dafür gibt, ob wir mit diesen zahlreichen Förderungen – 558, noch einmal – überhaupt die Ziele erreichen, die wir uns stecken. Wenn man sich diese Zielformulie­rungen anschaut, wird man zum überwiegenden Teil feststellen können: Sie fehlen oder sind so allgemein gehalten, dass man Evaluierungen auf dieser Basis überhaupt nicht durchführen kann.

 


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